Gastbeitrag zum Ende des zwangsfinanzierten Staatsfernsehens

Jens Cotta: „Grundfunk“ vorgestellt, endlich Schluss mit Zwangsgebühren!

Gemeinsam mit sechs weiteren AfD-Landtagsfraktionen erarbeiteten AfD-Abgeordnete aus Thüringen in den vergangenen Wochen ein Konzept für eine revolutionäre Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR). Der „Grundfunk“ soll nicht nur dazu beitragen, die seit Jahren massiv in die Kritik geratenen verkrusteten Strukturen von ARD, ZDF und Deutschlandfunk aufzubrechen, sondern er soll auch zu einer finanziellen Entlastung der Bürger führen. Die heutige Vorstellung des 20-seitigen „Grundfunk“-Papiers in Düsseldorf stieß auf großes Interesse.

Hierzu erklärt Jens Cotta, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Die AfD hat sich immer für eine Beibehaltung einer Grundversorgung ausgesprochen, die sich zukünftig jedoch vor allem auf die Bereiche Kultur und Bildung konzentrieren soll – ohne dass die Bürger hierfür mit einer Zwangsabgabe belastet werden. Um dies zu erreichen, muss der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk auf seine Kernaufgabe – also Nachrichten, Kultur und Tradition, Verbraucherschutz oder Katastropheninformationen – eingedampft werden und sich vorrangig auf die regionale Berichterstattung beschränken. Auch die Zahl der bundes- und landesweiten Radio- und Fernsehprogramme würde drastisch reduziert.

Anstelle der bisherigen Rundfunkbeiträge werden internationale Tech-Giganten wie Amazon, Facebook, Netflix oder Google und damit jene Unternehmen, die vom Wegfall der Rundfunkgebühr am stärksten profitieren, mit einer Informations- und Kulturumlage belegt werden. Ein dritter und nicht minder wichtiger Aspekt ist die Wiederherstellung der Staatsferne der Aufsichtsgremien, die zukünftig zu gleichen Teilen mit Experten, Zuschauerbeauftragten und Vertretern der Kommunen zu besetzen sind. Der derzeitige Einfluss der Parteien auf die öffentlich-rechtlichen Medien widerspricht deren Anspruch auf eine grundsätzlich neutrale Berichterstattung und muss zukünftig vollständig unterbunden werden.“

 

Anmerkung: Die Landesverbände der AfD, die hir mtgewirkt haben waren die von Hamburg, Mec-Pom, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.