Das tote Kind von Viersen und tote Arbeitszeugnisse
Ganz provokativ will ich mal voranstellen: Das Lesen von Arbeitszeugnissen kann man sich versparen. Da steht nichts drin, und wenn doch, dann sehr verdruckst. Selbst die merkeltreuen MSM berichten anläßlich des ungeklärten Todes eines dreijährigen Kindes in Viersen (Mordrhein-Vandalien) darüber: Wenn eine Erzieherin bei einem Träger wegen mangelnder Empathie auffällt, dürfte man das nach Angaben des Deutschen Kita-Verbands nicht einmal ansatzweise im Zeugnis erwähnen. Immer mal wieder würden Erzieherinnen ungeeeignet sein. «Insgesamt wird man diese Mitarbeiter überhaupt nur relativ schwer los.» Arbeitsrecht und Datenschutz gingen häufig auf Kosten der Kinder. Eine Rolle würde auch der Fachkräftemangel spielen: «Deshalb werden manchmal Menschen eingestellt, die man vielleicht vor zehn Jahren nicht eingestellt hätte», so die Chefin des Verbands Weegmann.
Ich war selbst 16 Jahre lang für die Einstellung von Fachpersonal für den kommunalen Kindergarten zuständig. In der Regel lief die Suche über den Bekanntenkreis der bereits in der Einrichtung Beschäftigten. Damit hatte ich sehr gute Treffer. Der Kindergarten war bei den Eltern sehr beliebt, das Personal war top und hat sich auch untereinander verstanden.
Auch in meinem ersten Leben als selbständiger Ingenieur bin ich so vorgegangen. In den fünf Betrieben, wo ich mitgemischt hatte, wurde über die Jahre mit steigender Tendenz nur eingestellt, wer von den Mitarbeitern angeschleppt oder empfohlen wurde. Die Mitarbeiter hatten ja alle bereits in anderen Betrieben gearbeitet und kannten einen Haufen Exkollegen. In den 90ern habe ich es ein paar Mal übers Arbeitsamt versucht, aber es hat oft nicht geklappt. Die gemeldeten Leute standen nicht immer wirklich zur Verfügung. Man hat viel Zeit verschwendet, um ohne Erfolg rumzutelefonieren. Heute kommen noch die Diskriminierungsgesetze hinzu, die eine Suche über Annoncen oder über das Amt unmöglich machen. Auch von der Seite der Arbeitssuchenden empfehle ich, alte Kollegennetzwerke zu nutzen oder sich direkt an Arbeitgeber zu wenden.
Ja, ich mußte auch Zeugnisse schreiben. Das ging Null-Acht-Fuffzehn nach Schema F. Man hat halt nur Freundliches aufgeschrieben, um keine Scherereien zu riskieren. Einmal bekam ich Post von einem Rechtsanwalt, welcher eine gekündigte junge Dame vertrat. Er hatte mir einen langen Text mit total übertriebenen Lobeshymnen geschickt. Ich hab das unterschrieben, ohne mit der Wimper zu zucken. Gedacht habe ich mir dabei, daß das nicht gut ankommt. Das konnte ein Blinder sehen, daß das Zeugnis nicht mit rechten Dingen zustande gekommen war. Ein Bärendienst. Seis drum.
Entweder das Arbeitsrecht muß entstaubt werden, oder man kann die Wirtschaft entlasten, indem man auf Arbeitszeugnisse verzichtet. Derzeit gelten § 630 BGB i.V.m. § 109 Gewerbeordnung.
§ 630 BGB, Pflicht zur Zeugniserteilung
Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.
§ 109 Gewerbeordnung, Zeugnis
Der zweite Absatz betrifft verstecktelte Aussagen, wie zum Beispiel: „Frau Dings bemühte sich den gestellten Anforderungen jederzeit gerecht zu werden.“ Das hieß unter Personalern: Die ist jederzeit total unfähig. So klare Aussagen erlaubt der Gesetzgeber nicht mehr.
Wie gesagt, auf die Lügenzeugnisse kann man verzichten, der Fall Viersen zeigt, daß einfache, zackige und klare Kündigungsmöglichkeiten der Königsweg sind, wenn man junges Leben retten will.
Zum Schluß noch etwas Anekdotisches. Meine Großmutter war 1920 bei einem russischen Kapellmeister in Berlin in Stellung gewesen. Als er wegzog, wollte er meiner Oma ins Arbeitsbuch schreiben: „Helene ist ehrlich“. Wegen seinen begrenzten Sprachkenntnissen schrieb er „Helene ist herrlich“.
Grüße an den V-Schutz. Hans-Georg Maaßen wurde den Anforderungen des Amts jederzeit gerecht.
Schon ganz früher, in der ganz alten BRD, lehrte das Arbeitsamt in Infoveranstaltungen für an- bzw. abgehende Inschinöre: erst Kundenkinder und Mitarbeiterkinder, dann der Rest. Zeugnisse sind nice to have.
Zensuren habe ich mir auch nur informativ angesehen. Wenn ich an die letzte Reihe im Klassenraum denke, da saßen die Einser. Die konnten im späteren Leben keine Probleme lösen, weil sie in der Schule nie welche hatten.
Es gibt bei mittelständischen MINT Firmen durchaus Chefs, die Bewerbungen lesen können. Wenn zum Beispiel eine ostdeutsche Spezialschule drin vorkommt, wird sofort / Sonntag abend angerufen und das nötige geklärt,
Ilmenau?
Nein, und „Spezialschule“ war nicht der einzige Punkt. Man hat einfach gesehen: Da ist ein junger Mensch – aktiv, intelligent, leistungsbereit, kommunikativ, Ausland / Sprachen kein Problem – die brauchen kein Arbeitsamt.
Volle Zustimmung, Hausmann !!
Ich habe für meinen Betrieb in den letzten fast 30 Jahren nur einmal Stellenanzeigen gesetzt. Das war am Anfang und hatte damit rückblickend keine gute Erfahrungen gehabt. Seit dem nur noch über Bekannte und Freunde, oder auch mal Initiativbewerber, die wir uns auch gleich ansehen. Damit sind wir sehr gut gefahren. Stellenanzeigen bringen nur Ärger.
Volle Zustimmung, Eugen !
Beurteilungen nach o.g. Verordnung sind Sozi-Gesetze, die in modifizierter Form auch heute noch verabschiedet werden: Chancengleichheit durch Gleichmacherei auf tiefstem gemeinsamen Niveau.
Naja – man weiß ja, wer sowas beschließt.
Alles andere wäre ja auch eine Flut an amtlich bestätigte Dokumenten wachsender Unfähigkeit eines ebenfalls wachsenden Anteils zur Wertschöpfung ungeeigneter Abkömmlinge eines kompletten Staatsversagens in Sachen Bildung, Werte, Familie und Traditionen.
Ungefähr so, als würde Merkel in ihrer Regierungserklärung schreiben, dass Integration nicht funktioniert.