Gute Kita-Gesetz doch nicht so gut
Am 31.12.2018 wurde das „Gute-Kita-Gesetz“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wurde auch der § 90 des Sozialgesetzbuchs VIII geändert.
In der alten Fassung war die Übernahme des Kostenbeitrags von Kindergartenplätzen von der Höhe des Einkommens abhängig. Nach geltendem Recht (neu) von der Art des Einkommens, und zwar ALG II, Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylberwerberleistungsgesetz. Damit sind Eltern, die arbeiten gehen und sehr wenig verdienen von der gesamten oder teilweisen Übernahme des Kostenbeitrags seit Inkrafttreten des „Gute Kita-Gesetzes“ ausgeschlossen. Der Asylant ist wieder einmal besser gestellt, als derjenige, der schon länger hier lebt. Ein typischer Sachverhalt.
Ich selbst war als Bürgermeister 16 Jahre für einen Kindergarten verantwortlich und weiß, daß fast ein Drittel der Eltern, insbesondere Mütter ohne Mann, auf die Übernahme der Kosten angewiesen sind, weil das Arbeitseinkommen einfach nicht zu den Beiträgen und zum Essengeld paßt.
Angeblich handelt es sich um einen redaktionellen Fehler, der unterlaufen ist. Man merkt daran, daß das Bundessozialministerium seit 1998 mit kurzer Unterbrechung (2009 bis 2013) immer sozialdemokratisch geführt wurde. Die Kompetenz einen Text zu verfassen, ist nach so langer Zeit mit immer derselben Parteibuchwirtschaft offenbar weg.
Dem Vernehmen nach bastelt die Ministerin Frau Giffey, die eigentlich mit der Abwehr von Kritik an ihrer Promotionsarbeit beschäftigt ist, an einem „Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches des SGB und anderer Rechtsvorschriften“, um die Ungerechtigkeiten des „Gute Kita Gesetzes“ auszubügeln.
die bekommen doch einfach nichts auf die Reihe,oder sie wollen nicht.
Jetzt sage ich es nocheinmal—- die Töpfe sind in Wahrheit ein großer Topf. und beinhalten das Kollateral der Bevölkerung in diesem Land.
Es ist soviel Geld vorhanden das die Regierung ( sollte sie die Geschicke für die Bevölkerung tatsächlich lenken was ich stark anzeifle) ohne weiteres jedes Kind das Essen ganz bezahlen kann,das doppelte an Kindergeld ohne weiteres möglich ist. Aber in dieser Bußgeldrepublik müssen zuerst die Banken ,die Behörden,die Angestellten usw(sozusagen die Parteigenossen,NGO`s und brotlose andere Auffang-Gesellschaften ) ausgezahlt werden und so eine kleine Rotznase hätte doch schon mal vor 20 Jahren meckern können dann hätte der doch was bekommen(ironie aus).Alles ein Moloch das sich brav hinter den Behörden mit Hilfe der Justiz verstecken kann.
Gibt es denn niemanden der einer Frau Giffey die Autorität abspricht,zb das zu sein was man ihr an Arbeitstitel an die Brust genagelt hat ,schafft es keiner dieser Frau zu verklickern das eine Unterschreitung des europäischen Warenkorbs niemals zu einer Zuzahlung ,auch per Gesetz ,führen kann, aber da hab ich wohl schon zu hoch gegriffen—-alles parteipolitische Blindgänger
Die können alle nicht mit dem vielen Geld in dem großen Topf umgehen, dass durch Steuer-Fracking Bürgern und Unternehmen entzogen wird – teilweise sogar im Voraus auf zu erwartende (was immer das sein soll) Einkünfte.
Mal ganz abgesehen von den Projekten und Verpflichtungen in den einzelenen Ressorts, von denen es genug überflüssige, merkwürdige, untaugliche gibt – die größte Geldvernichtungsmaschine liegt im Gedenakenlosen Umgang mit dem Geld anderer. Von dem schließlich auch die Geldausgeber gespeist werden.
Aus einer unerschöpflich – angeblich sprudelnden – Quelle , dem Bürger.
Nur sprudelt da nichts, es ist kein arthesischer Brunnen – es ist Fracking. Wenn der Zufluss nicht reicht für all das, wofür die Kohle angebl. gebraucht wird, wird der Druck erhöht.
Die geplante CO2-Steuer oder Abgabe ist nichts weiter als eine neue Steuer mit der Massenwirksamkeit der Mehrwertsteuer – nichts anderes.
Worauf ich hinaus will:
Diejenigen, die das Geld verwalten und letztlich ausgeben, verfügen nicht über den sachgemäßen Umgang mit fremden Eigentum. Sie sind eigentlich Treuhänder und werden dieser Rolle nicht gerecht.
Würde man z.B. einen professionellen Schuldenberater oder Insolvenzverwalter den Umgang mit der Kohle analysieren und prüfen lassen, käme heraus, was alle schon wissen:
für den gleichen Vorgang, für den man im privaten Umfeld völlig legal, also nicht „schwarz“ 100€ berappen muß, sind unter staatlicher Verwaltung 1000 € kaum ausreichend.
Wie kann es sein, dass (Entschuldigung, wiedermal das Paradebeispiel), dass die Kosten für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling bei monatl. 8900€ liegen?
Wie kann es sein, dass staatliche Bauverwaltungen (besonders negativ auffallend der Infrastrukturbereich) die hohe Sachkunde von Ingenieuren mit einem Stundensatz von z.B. 37.- € völlig weltfremd bewerten, beim gleichen Projekt für Eigenleistungen der Behörde aber 140.- €/h verrechnen?
Nun, selbst schuld, der Ingenieur, wenn er es dafür macht. Ja, kann man so sehen, ist aber nicht ganz so simpel.
Nein, es zeigt, dass viele Dinge nur durch staatliches Zutun erst teuer werden.
Funktioniert z.B. ganz wunderbar im Gesundheitswesen – eine Spirale ohne Ende.
Weniger Leistung + teuere Leistung = höhere Kosten.
Fazit:
Würde die legendäre schwäbische Hausfrau (ich meine nicht die ’schwarze Null‘) den Laden führen und zig weitere schwäbische Hausfrauen diese Mentalität in den letzten Winkel staatlicher Verwaltungen tragen, dann würde all das, was heute bezahlt werden muß (abgesehen von Sinn und Unsinn vieler Dinge) nur ein Bruchteil kosten.
Das Geld anderer gibt sich immer besser aus – sogar im Voraus!
In diesem Sinne !
Steuer- und Abgabenneutral statt CO2-neutral !!!