Das Klassenfoto wird es wohl nicht mehr geben
Ehrlich, ich sehe mir die Klassenfotos meiner Grundschulklasse und meiner EOS-Klasse immer noch gerne an. Gerade vor Klassentreffen. Aber das ist wohl auch die Marotte eines Ewiggestrigen. Die Lügenpresse berichtete, daß in Sachsen-Anhalt nicht einmal mehr Fotos bei der Einschulung gemacht werden dürfen. Jedenfalls nicht im Schulgelände.
Noch vor 15 Jahren trat der Kindergarten bei der Rentnerweihnachtsfeier auf und es war selbstverständlich, daß davon Fotos gemacht wurden, die dann im Gemeindeboten abgedruckt wurden. Auch das ist inzwischen Geschichte. Der Datenschutz.
Wer schützt die Kinder davor, daß der Lehrer sie anglotzt und sich die Gesichter merkt? Darf es noch ein Klassenbuch geben, wo die Namen der Kinder drinstehen? Das könnte ja gestohlen werden. Ist es irgendwann so weit, daß die Kinder eine Burka tragen müssen, wo nicht einmal die Nasenspitze rausguckt? Dann könnte man zumindest wieder Klassenfotos machen.
Auslöser ist die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Kommission von 2012. Grundsätzlich gilt, daß die Verarbeitung personenbezogener Daten nur aufgrund eines Erlaubnistatbestands zulässig ist. Diese sind nach Artikel 6:
- Die betroffene Person hat ihre Einwilligung gegeben;
- die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich;
- die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich;
- die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen zu schützen;
- die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt;
- die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich.
Ein Klassenfoto wurde weder für die Erfüllung eines Vertrags, noch wegen lebenswichtiger, berechtigter oder öffentlicher Interessen gemacht. Es wurde aus sozialen Gründen gemacht. Die Schule war ein soziales Institut, wo man einen Teil seines eigenen Willens, seiner Individualität, an der Schultür abgeben mußte. Man sollte sich in eine Gemeinschaft – die Klasse – einordnen, um Mindeststandards des Verhaltens und der Kommunikation wie Schreiben oder Lesen zu lernen.
Von sozialen Gründen ist in Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung aber nicht die Rede. Vielleicht, weil die Brüsseler Kommissare asozial sind?
die DSGV ist von 2016 und im Mai 2018 im EU- Amtsblatt 119/16 auch auf deutsch veröffentlicht, gilt nur für natürliche Personen und gilt nicht für juristische Personen und juristische Personengesellschaften.
für wen gilt sie—-auf Seite 5 oder 6 von 152 Seiten dieser Verordnung steht das wesentliche—–wer richtig lesen kann,sie gilt für niemandem—
jeder,aber auch ausnahmslos jeder kann jedes und alles fotografieren,nach wie vor,
das aufgenommene Bild anschließend bearbeiten bzw es zu verfremden ohne den darauf abgebildeten vorher zu fragen ,das ist nicht korrekt,aber das machen die wenigsten,alles andere ist erlaubt.
also keine Panik.
Ich habe viel im Ausland zu tun gehabt,also hab ich mich mit den Zollbestimmungen beschäftigt——ob es jetzt noch dort steht weiß ich nicht,aber eine Passage dieser Bestimmungen lautete damals etwa—-dort wo der Zoll kontrolliert ist zollfreies Gebiet,oder so ähnlich hiess das damals .Eigentlich auch logisch ,denn bist du bereits im Land eingereist und damit durch den Zoll durch und hast praktisch das Gebiet bereits betreten gibt es keinen Grund für den Zoll tätig zu werden.
Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch— wenn ich also auf zollfreiem Gebiet kontrolliert werden soll, dann ist der Zoll überhaupt nicht zuständig,ich könnte ja noch umdrehen denn ich bin ja noch nicht auf deren Gebiet und damit stellt sich dann die alles entscheidende Frage—wenn beide,Zoll und ich zb im zollfreien Gebiet stehen, welchen Grund sollte es geben mich dort zu kontrollieren und wer besitzt die Autorität eine Person im sogenannten Niemandsland überhaupt anzuhalten
Die wei’sche Formel ist schon beeindruckend. Das machen Sie doch mit Absicht, oder?
Zu Ihrem Zollproblem informieren Sie sich bitte über die Begriffe Zollgrenze, Zollgebiet und Staatsgrenze. Wenn das alles sitzt, werden Sie merken, dass es so etwas wie ein „Niemandsland“ in der Realität so eigentlich nicht gibt.
nee Frau Fischer,
es gibt keine wei`sche Formel,sondern das sind genau die formulierungen dieser Verordnung—-schade,vor Ihrer Antwort hätten Sie durchaus lesen können,weiß der Geier warum Sie trotzdem mit solch einem Käse glänzen wollen.
Zollproblem– und wieder nicht gelesen ,aber Sie unterstellen mir ein Problem zu haben.Ich denke eher das Sie ein Problem haben,aber das ist ne andere Geschichte
Schon mal Tom Hanks in „Terminal“ gesehen?
Soviel zum „Niemandsland“.
Ich nehme an, die Frage gilt wei.
Nehmen Sie mal besser an, nicht alles sinnfrei kommentieren zu müssen.
Auf meine simple Eingabe hätte ein einfaches „Ja“ oder „Nein, Ihnen“ eigentlich gereicht.
Weshalb gleich so abgehoben antworten wie ein russophiler Sargnagel Ostdeutschlands?