Der finstere Klimagott dürstet nach Blut
Oder: E-Roller auf Gehwegen und Bundesstraßen
Holzroller fahren galt bei Vorschülern am Ende der 50er als ungefähr so behindert wie heutzutage im Sommer mit Skistöcken rumzulaufen. Es mußte damals unbedingt ein gummibereiftes Metallmodell sein. Die sind nun wieder groß in Mode, allerdings nicht nur zum Treten, sondern auch elektrisch. Bei Lidl kann man so einen „E-Scooter“ genannten Roller mittlerweile für 199 € erwerben. Allerdings ist in Deutschland eine Zulassung erforderlich, die noch aussteht.
In der Lügenpresse wurde berichtet, daß Fußgänger gefährdet würden. Das mag sein. Ein Blick über den großen Teich zeigt allerdings etwas andere Schwerpunkte. In Amerika sind die Roller schon eine ganze Weile am Start und die Krankenhäuser berichten vorrangig über verletzte Fahrer und weniger über deren Opfer.
Besonders interessant für die zukünftige Unfallstatistik ist § 10 des Referentenentwurfs der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“:
§ 10 Zulässige Verkehrsflächen
(1) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauart-bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 km/h nur auf baulich angelegten Radwegen, Radfahrstreifen (…) und Fahrradstraßen (…) gefahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen (…) gefahren werden.
(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bau-artbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 km/h nur auf baulich angelegten Radwegen und Seitenstreifen gefahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden.
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauart-bedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 km/h nur auf Gehwegen (…), auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (…) und in Fußgängerzonen (…) gefahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf baulich angelegten Radwegen, Radfahrstreifen (…) und Fahrradstraßen (…) gefahren werden, und wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen (…) gefahren werden.
(4) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bau-artbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 km/h nur auf Gehwegen (…) und gemeinsamen Geh- und Radwegen (…) gefahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf baulich angelegten Radwegen und Seitenstreifen gefahren werden.
(5) Die Straßenverkehrsbehörden können abweichend von Absatz 1 und 2 für das Befahren von Gehwegen (…), gemeinsamen Geh- und Radwegen (…), Fußgängerzonen (…) Ausnahmen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller zulassen. Eine allgemeine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 km/h auf solchen Verkehrsflächen kann durch Anordnung des Zusatzzeichens „Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 km/h frei“ bekanntgegeben werden.
Ganz schönes Durcheinander: Welcher Polizist soll denn im kommenden Typenwirrwar gleich erkennen, ob ein Roller mehr oder weniger als 12 km/h fährt? Mit den langsameren soll man die Straße nach Möglichkeit nicht benutzen und stattdessen Gehwege. Letztere sind oft baulich noch aus den dreißiger bis sechziger Jahren und haben inzwischen ordentlich gelitten. Baumwurzeln haben die Platten angehoben, Übergänge zu Einfahrten sind improvisiert, Verkehrsschilder schaffen Engstellen, Bordsteine sind am Ende nicht abgesenkt.
Keine idealen Bedingungen, wenn noch ein Einkaufsbeutel am Lenker bammelt, das Funktelefon bimmelt, ein Fußgänger bummelt und die Aufmerksamkeit weg ist, dann kann es auch mit 12 km/h schnell mal krachen. Die Freigabe der E-Roller auf Fußwegen ist wieder so ein Experiment ohne wirkliche Vorbereitung. Wie die Freigabe des E-Autos. In Berin gilt wie in Brüssel: Erst beschließen wir mal was, und dann sehen wir ob es Ärger gibt. Auf dem Altar des Klimawahns sind die Opfer schon eingeplant, so wie man früher für den aztekischen Gott Hutzliputzli Gefangene schlachtete.
Noch interessanter finde ich die Freigabe von Bundes- und Landesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften für die etwas schnelleren Flitzer. Ich habe mich bisher mit Kritik am Verkehrsministerium immer etwas zurückgehalten, aber das grenzt an Bescheuertheit. Aber noch ist es ja ein Referentenentwurf. Ich frage mich trotzdem immer öfter: Wer arbeitet so alles in Ministerien? Sind da auch schon die verbummelten Studenten ohne Abschluß angekommen?
Ich ahne und vermute bereits: Die Ordnungsämter werden für den fließenden Verkehr wieder nicht zuständig sein, sondern nur für den ruhenden. Dann soll die mit Messersachen überlastete Polizei schnellere Flitzer vom Gehweg rausfädeln und langsamere von der Straße? Und das Ordnungsamt guckt zu? Herr, erbarme dich!
Mit Amerika sind wohl die USA gemeint😉? Interessant wäre doch mal die Frage wie dort die gesetzlichen Regelungen für die Roller aussehen? Weiss das einer der Mitforisten vielleicht?
Was soll an so einem Roller umweltfreundlich sein? Nicht nur die Herstellung, sondern auch die Akkus werden den Sondermüll bereichern. Und der Strom kommt aus der Steckdose? Und nach dem Hype verschwindet ein Grossteil in Kellern und Deponien.Ach wie gut, dass wir schon mal Paragraphen gewälzt haben…
Ich finde die Dinger nicht schlecht und sie haben Besseres verdient – falls sie als Ersatz des Autos auf der Kurzstrecke zum Einsatz kommen.
Allerdings spricht ein Umstand massiv gegen den Erfolg:
Die mit Sicherheit nzu erwartende Rücksichtslosigkeit junger und „hipper“ Roller-Nutzer auf den Gehwegen.
Man muß sich nur das Verhalten meist junger Radler in den Fußgängerzonen, Parks und in Einbahnstraßen (entgegen der Fahrtrichtung) ansehen – das lässt nichts Gutes erwarten.
In diesem Zusammenhang wäre eine sofortige Kennzeichenpflicht für Räder und Roller eine wirksame Erziehungsmaßnahme für die Öko-Rowdies.