Medientalibane konstruieren britischen Skandal
Die deutschen Tugendwächter mokieren sich gerade über eine jahrhundertealte Geschäftsordnungsregel des britischen Parlaments, wonach Abstimmungen mit dem selben und einem ähnlichen Antrag nicht laufend wiederholt werden dürfen. Skandal! Die faschistoide Lügenpresse und das zwangsfinanzierte Staatsfernsehen empören sich schon wieder mal über das perfide Albion.
Seit neun Jahren bin ich Kreistagsmitglied. Gerade habe ich in die Geschäftsordnung des Kreistages vom Weimarer Land reingeblickt. Da heißt es in § 16 Abs. 5:
Anträge, die vom Kreistag durch Beschlussfassung abgelehnt wurden, dürfen nicht vor Ablauf von drei Monaten erneut eingereicht werden.
Vor Ablauf dieses Zeitraums kann ein Antrag erneut eingebracht werden, wenn der Antrag-steller begründet darlegt, dass die Ablehnungsgründe zwischenzeitlich entfallen sind oder sich die Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.
Diese Regelung ist zwar nicht aus dem 16. Jahrhundert, sondern nach 1990 ersonnen und beschlossen worden, sie verfolgt jedoch denselben Zweck, wie die des Unterhauses. Als die Engländer schon diese zivilisierte Geschäftsordnung hatten, hatte man in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen noch eine Nacht in einem Keller im kalten Wasser zu stehen.