Die erste Garnitur der Groko ist nur noch peinlich
Gestern wurde im Bundestag ein Antrag der FDP zum Aufgabengebiet des Auswärtigen Amts und des Bundeskanzleramts behandelt. Dabei kam es zu einem Abstimmungsverhalten, welches ich lange erwartet hatte. Die Altparteien des Bundestages 2013 bis 2017 – CDU, SPD, Grüne, Linke und CSU – entlavten sich in namentlicher Abstimmung als lupenreine Nazis. AfD, FDP und Blaue erfüllten das Versprechen, welches die Kanzlerin 2008 in Israel gegeben hatte: Die „historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes. Das heißt, die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals verhandelbar.“ Hier ein Blick auf den Antrag:
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Seit Jahrzehnten verabschieden verschiedene Gremien und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen (VN) eine Vielzahl an Resolutionen, in denen ausschließlich Israel verurteilt wird, während andere Akteure des Nahostkonflikts nicht benannt oder zu Verhaltensänderungen aufgefordert werden. Deutlich weniger Resolutionen richten sich an alle übrigen Mitgliedstaaten der VN. Dadurch besteht ein erhebliches Ungleichgewicht an Verurteilungen durch die VN zuungunsten Israels. Deutschland und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterstützen diesen gegen Israel gerichteten Kurs häufig durch Zustimmung zu den einschlägigen VN-Resolutionen. Im November 2018 stimmte Deutschland im vierten Hauptausschuss der VN-Generalversammlung, dem „Ausschuss für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung“, acht von neun Resolutionen zu, in denen ausschließlich Israel verurteilt wird und die unter anderem von Bahrain, Katar, Jemen, Pakistan, Saudi-Arabien und Venezuela initiiert wurden (www.un.org/press/en/2018/gaspd688.doc.htm).
Die VN-Generalversammlung hat 2018 21 Resolutionen verabschiedet, in denen Israel verurteilt wird von insgesamt 26 Verurteilungen von Staaten durch Resolutionen. Nach Angaben des Auswärtigen Amts stimmte Deutschland 16 dieser Resolutionen zu und enthielt sich bei vier weiteren der Stimme. Demgegenüber stehen im gleichen Zeitraum nur jeweils eine einzige Resolution zu Ländern wie Iran, Nordkorea und Syrien (www.un.org/en/ga/73/resolutions.shtml). Beschlüsse, die das Handeln anderer Akteure des Nahostkonflikts, wie der Terrororganisation Hamas, verurteilen, sucht man in den Resolutionen zum arabisch-israelischen Konflikt in der Regel vergeblich. Im Dezember 2018 scheiterte in der VN-Generalversammlung der Versuch, zum ersten Mal die Hamas für ihre terroristischen Aktivitäten in einer Resolution zu verurteilen.
Die Resolution fand keine ausreichende Mehrheit im Plenum der VN-Vollversammlung, insgesamt 58 Staaten stimmten gegen die Initiative (www.welt.de/politik/ausland/ article185148544/UN-Resolution-An-diesen-58-Laendern-scheiterte-die-Verurteilung-der-Hamas.html). Die benannten Beschlüsse der Vereinten Nationen in den letzten beiden Monaten des Jahres 2018 verdeutlichen beispielhaft die Voreingenommenheit im Abstimmungsverhalten gegenüber Israel, die sich unter einer signifikanten Zahl von Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen feststellen lässt.
Nach Angaben des Auswärtigen Amts wurden während des Zeitraums der deutschen Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der VN (2006 bis 2009, 2013 bis 2015 und 2016 bis 2018) insgesamt 55 Resolutionen zu Israel verabschiedet. Andere Staaten, in denen es im gleichen Zeitraum zu teils erheblichen und andauernden Menschenrechtsverletzungen gekommen ist – darunter Syrien (26), Nordkorea (11), Sudan (9) und Libyen (5) (www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/Pages/Documents.aspx) waren vergleichsweise erheblich seltener Gegenstand von Resolutionen des VN-Menschrechtsrats. Die Beschlussfassungen des VN-Menschenrechtsrats zeigen deshalb zahlenmäßig ein ähnlich unausgewogenes Beschlussverhalten gegenüber Israel wie die Generalversammlung der Vereinten Nationen oder die UNESCO. Von den durch die UNESCO verabschiedeten 47 Resolutionen zwischen 2009 und 2014, in denen einzelne Länder wegen vermeintlicher Verstöße gegen UNESCO-Grundsätze verurteilt wurden, richteten sich 46 gegen Israel.
Das rein zahlenmäßige Bild macht deutlich, dass mit Israel die einzige Demokratie im Nahen Osten in verschiedenen VN-Gremien um ein Vielfaches häufiger für teils unterstellte Regelbrüche und Menschenrechtsverletzungen verurteilt wird, als autoritäre Regime in der Region oder weltweit. Dieses erhebliche quantitative Ungleichgewicht der Verurteilungen durch VN-Resolutionen besteht seit vielen Jahren. Dass dies die Realität tatsächlicher Verstöße gegen VN-Regeln oder der Menschenrechtslage in den verschiedenen Staaten der Welt nicht annähernd widerspiegelt, scheint offensichtlich. Es muss deshalb thematisiert werden, inwieweit eine Mehrheit der VN-Mitgliedstaaten einen völlig anderen Maßstab an Israel anlegt als an jedes andere Mitgliedsland der Weltorganisation. Eine andauernde zahlenmäßig überproportionale Verurteilung Israels geht im Gesamtbild weit über legitime Kritik hinaus und ist nur vor dem Hintergrund einer beabsichtigten Delegitimierung Israels durch eine signifikante Zahl von VN-Mitgliedstaaten erklärbar.
Die Bundesregierung rechtfertigte das eigene Abstimmungsverhalten zu einseitig gegen Israel gerichteten VN-Resolutionen zuletzt mit dem Verweis auf volle Zustimmung zu den verabschiedeten Texten und die Möglichkeit, bis zuletzt an den jeweiligen Texten mitarbeiten zu können. Das Ungleichgewicht der verurteilten Länder sieht
sie nicht als politisches Problem an (vgl. Plenarprotokolle 19/64, 19/67). Innerhalb der Bundesregierung wird bisher also nicht in Erwägung gezogen, sich, etwa nach dem Vorbild Kanadas unter der Regierungsführung von Justin Trudeau, nicht an der politisch motivierten, einseitigen Verurteilung Israels bei den Vereinten Nationen zu beteiligen. Um eine glaubwürdige Außenpolitik vertreten zu können und die deutsche Staatsräson mit Leben zu füllen, zu der nach der vollen Überzeugung des Deutschen Bundestages die Sicherheit und das Existenzrecht Israels gehören, ist es dringend geboten, das deutsche Abstimmungsverhalten in den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen zu ändern. Auf europäischer Ebene sollte Deutschland darüber hinaus eine aktive Führungsrolle für eine Neuausrichtung des gemeinsamen Abstimmungsverhaltens der europäischen Partner annehmen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
• sich in den Gremien und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen (wie der VN-Generalversammlung, dem VN-Menschenrechtsrat oder der UNESCO) klar von einseitigen, vorrangig politisch motivierten Initiativen und Allianzen antiisraelisch eingestellter Mitgliedstaaten zu distanzieren und Israel und legitime Interessen Israels vor einseitigen Verurteilungen zu schützen. Das bisherige deutsche Abstimmungsverhalten sollte in diesem Zusammenhang hinterfragt und gegebenenfalls geändert werden;
• hierbei besonders den politischen Kräften im Nahen und Mittleren Osten entgegenzuwirken, die das Existenzrecht Israels mit teils aggressiver Rhetorik in Frage stellen oder die Sicherheit Israels offen bedrohen;
• sich Delegitimierungsversuchen gegenüber dem Staat Israel klar entgegenzustellen und Israel in seinem Existenzrecht auch in der praktischen Politik in den Gremien und Sonderorganisationen der VN zu unterstützen – auch und besonders im Rahmen der Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat ab 2019. Das schließt legitime, sachgerechte Kritik an der israelischen Regierung nicht aus;
• bei den Vereinten Nationen auf ausgewogene Resolutionen hinzuwirken, die verschiedene Akteure ein und desselben Konflikts auf Faktenbasis nach deren tatsächlichen Handlungen zu benennen und ggf. zu verurteilen;
• Resolutionsentwürfe abzulehnen, wenn diese nicht ausgewogen verschiedene Konfliktparteien benennen, zu einer Handlungsänderung auffordern und wo nötig, politisch verurteilen, das internationale Recht klar erkennbar instrumentalisieren, um ausschließlich den Staat Israel zu diskreditieren oder im Rahmen ganzer „Abstimmungspakete“ in VN-Organisationen oder -Gremien ein erhebliches Ungleichgewicht an VN-Resolutionen zuungunsten nur eines Staates erkennbar ist;
• die Anzahl an einseitig gegen Israel gerichteten VN-Resolutionen sowohl im Rahmen der Vereinten Nationen als auch der Europäischen Union als Problem zu benennen, welches Deutschland und die EU-Mitgliedstaaten nicht mit isoliertem Verweis auf einzelne Resolutionstexte ignorieren bzw. mittragen dürfen;
• auf ein Ende des vorrangig politisch motivierten Ungleichgewichts bei der Anzahl von VN-Resolutionen gegen Israel hinzuwirken und das eigene nationale Abstimmungsverhalten daran auszurichten, dass Länder aufgrund faktischer Basis und eines auf den Völker- und Menschenrechten fußenden einheitlichen Maßstabes für ihr Handeln verurteilt werden;
• in der Europäischen Union Konzepte für eine bessere Koordinierung des Abstimmungsverhaltens zu Israel in den Vereinten Nationen zur Diskussion zu stellen, die sich an der aktuellen Politik Kanadas oder an festgelegten Kriterien orientieren;
• auf europäischer Ebene eine Führungsrolle anzunehmen, um die europäischen Partner zu überzeugen, VN-Resolutionen ebenfalls allein aufgrund von Fakten, Ausgewogenheit und auf Grundlage eines für alle Staaten möglichst einheitlichen Maßstabs zu unterstützen.
Berlin, den 6. Februar 2019
Dem Antrag stimmten ein Abgeordneter der CSU, keiner von der CDU, keiner von der SPD, 81 von der AfD, 69 von der FDP, einer von der Linken, keiner von den Grünen und drei von der Blauen Partei (ehemals AfD) zu.
Interessanter als das Abstimmungsverhalten ist noch wer sich weggeduckt hat, an der Abstimmung nicht teilgenommen hat: Dr. Braun (Bundeskanzleramt), Grosse-Böhmer (Erster parlamentarischer Geschäftsführer), Dr. Merkel, Dr. Schäuble, Sigmar Gabriel, Heiko Maas (Außenminister), Andrea Nahles, Martin Schulz. Die gesamte erste Garnitur der Groko.
Das sind die Pilatusse, die sich im Pißbecken die Hände in Unschuld waschen. In der Halb- und Unterwelt gibt es ein elftes Gebot: „Laß dich nicht erwischen“. Wenn die Koalitionäre das nächste Mal nach Tel Aviv fahren können sie sagen: „Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts.“