Landrat Münchberg wehrt sich gegen den Flüchtlingsrat
Der Landrat des Kreises Weimarer Land wehrt sich im Amtsblatt 03/18 des Landkreises gegen überzogene Forderungen und Unterstellungen des Thüringer Flüchtlingsrats und trug einleitend vor:
Der Thüringer Flüchtlingsrat hat es sich offensichtlich zur Aufgabe gemacht, Flüchtlinge gegen Deutschland „beraten“ zu müssen. Der Rechtsstaat setzt keine Gründe, dass man vorgeblich „Schutzlose“ gegen ihn beraten muss.
So drängte und drängt der Flüchtlingsrat entgegen gesetzlicher Regelung darauf, dass statt Sachleistungen (Gutscheine) Bargeld an Flüchtlinge ausgegeben wird, (das diese dann in ihr Heimatland verschicken können) und auf Unterbringung auch von allein “reisenden“ jungen Männern in Einzelwohnungen.
Forderung des Flüchtlingsrats: Jedem Asylbewerber, Wirtschaftsflüchtling und Geduldetem seine eigene Wohnung und „Intimsphäre“. Dies ist nicht leistbar. Der Kreis Weimarer Land hat Flüchtlinge entsprechend der gesetzlichen Regelungen in Gemeinschaftsunterkünften, Familien mit Kindern in Wohnungen in Eckolstädt und Apolda untergebracht. Der Flüchtlingsrat ist ein Verein. Mitglieder dieses Vereins maßen sich an, „unangemeldete“ Kontrollen in den vom Landkreis eingerichteten Flüchtlingsunterkünften durchzuführen.
Der Flüchtlingsrat kritisierte die Unterbringung außerhalb Apoldas und angeblich fehlende Busverbindungen am Abend. Ich meinte, Menschen die verfolgt sind, würden sich in Wohnungen, die ursprünglich für Deutsche gebaut wurden, wohlfühlen. Nach Auffassung des Flüchtlingsrates ist das nicht der Fall. Ich meinte, dass unser Land solchem Anspruchsdenken nicht nachkommen sollte.
Der Flüchtlingsrat versucht derzeit, den tragischen Vorfall in der Gemeinschaftsunterkunft Eckolstädt (den Suizid einer jungen Frau) zu nutzen, um den Landkreis oder seine Mitarbeiter und die Unterbringung in Eckolstädt indirekt dafür verantwortlich zu machen.
Aus der Pressemittelung des Flüchtligsrats:
Fragwürdige Umstände und der Tod einer geflüchteten Frau und ihres Kindes in Eckolstädt – Flüchtlingsrat fordert umfassende Aufklärung
Vergangene Woche wurde in einer Flüchtlingsunterkunft in Eckolstädt im Landkreis Weimarer Land eine junge Mutter mit ihrem Baby tot aufgefunden. Die Mutter hatte Suizid begangen. „Mit Bestürzung haben wir vom tragischen Tod einer geflüchteten Mutter und ihres Kindes erfahren. Unser herzliches Beileid gilt den Angehörigen, insbesondere dem Familienvater, der sie tot in der Wohnung gefunden hat“ so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat Thüringen. Der Flüchtlingsrat fordert umfassende Aufklärung zu den Hintergründen dieser Verzweiflungstat. Nach uns vorliegenden Informationen sei die junge Mutter schwer traumatisiert gewesen und habe bereits mehrere Suizidversuche unternommen. Wiederholt habe die junge Familie vorgesprochen, um wieder eine Unterkunft in Apolda zu bekommen, wo sie bereits Freunde und Unterstützer*innen hatten und zuvor untergebracht waren. Diese Bemühungen liefen ins Leere. Welche Hinweise und Anzeichen hat es im Vorfeld an die zuständigen Akteure im Landkreis gegeben? Welche Unterstützungsmaßnahmen wurden der schwer traumatisierten Mutter und damit besonders schutzbedürftigen Geflüchteten angeboten? Wie wurde ihre besondere Situation in der Aufnahme und Unterbringung berücksichtigt und dem Kindeswohl besonders Rechnung getragen? Wieso wurde im konkreten Fall der Bitte nach einer Unterkunft in Apolda nicht entsprochen? Der Flüchtlingsrat fordert Aufklärung zu diesen Fragen.
Antwort des Landrats:
1. Die genannte Familie aus Eritrea hatte seit Februar eine Aufenthaltsgenehmigung.
2. Migranten mit Aufenthaltsgenehmigung können sich ihren Wohnsitz frei wählen.
3. Die Familie ist offensichtlich immer von deutschen „Hilfsorganisationen“ und
Ehrenamtlichen unterstützt worden, so z. B. bei ihrem Wohnungsantrag vom
20.10.2017, der in perfekter Behördensprache verfasst war.
4. Die Familie hatte, als sie noch im Asylverfahren und damit in Verantwortung des Landkreises war, wegen der Geburt des Kindes eine Wohnung beantragt und diese auch erhalten. Die formelle Wohnungszuweisung enthielt eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Unterstützung durch ihre deutschen Unterstützer vorausgesetzt, hat die Familie keinen Rechtsbehelf eingelegt. Es sind keine Gründe vorgetragen worden, dass und warum die Wohnung in Eckolstädt „unzumutbar“ war. (Allerdings hätte der Landkreis auch keine anderen Wohnungen zur Verfügung gehabt.)
5. Die Familie hatte, nachdem die Personen eine Aufenthaltsgenehmigung erhielten und somit nicht mehr den Status eines Asylbewerbers hatten, bereits eine Wohnung in Apolda (Adresse ist hier bekannt) und einen Kindergartenplatz ab Mai von der Diakonie vermittelt bekommen. Die Unterbringung von Flüchtlingen ist eine staatliche Aufgabe, die das Land vollständig zu bezahlen hat. Das Land prellt seine Landkreise um einen erheblichen Teil der ihnen zustehenden Gelder für die Unterbringung von Flüchtlingen.
Allein 2017 haben Thüringens Landkreise mehr als acht Millionen für die Flüchtlingsunterbringung draufgelegt. Das Land Thüringen stattet seine Kommunen für die Erfüllung ihrer Aufgaben eh mit zu wenig Geld aus, so dass die Landkreise eine Reihe von Aufgaben vor sich herschieben müssen. Die Flüchtlings“helfer“, die politisch wie die rot-rot-grüne Landesregierung ticken, stellen zusätzliche Forderungen, obwohl die Landesregierung schon für die bisherigen Leistungen nicht vollständig zahlt.
Allein im Kreis Weimarer Land gibt es noch 75 Baumaßnahmen an Schulen, die unerledigt sind. Ich bin der Auffassung, dass die ohnehin nicht ausreichenden Gelder zunächst zur Sicherung der Daseinsvorsorge der Bürger des Weimarer Landes einzusetzen sind.
Wenn es auf dem Arbeitsmarkt noch qualifizierte Sozialarbeiter gäbe, sollten diese zunächst die Lücken in der Schulsozialarbeit schließen. Wenn der Flüchtlingsrat ein wirklicher Rat ist, dann sollte er Flüchtlinge bei der Lösung ihrer persönlichen Konflikte und nicht gegen das Gast-Land, dessen Gastfreundschaft sie in Anspruch nehmen, „beraten“.
Ihr Landrat Hans-Helmut Münchberg
Ich habe die bohrenden Fragen des Füchtlingsrats und den Faktencheck des Landratsamtes hier mal aus dem Amtsblatt übernommen, um der Lügenpresse und dem zwangsfinanzierten Staatsfernsehen zu zeigen, wie guter Journalismus aussieht: Beide Seiten sind anzuhören, damit sich der Leser selbständig ein Bild machen kann. Das ist hiermit geschehen.
Dieser Flüchtlingsrat sieht seinen ehrenamtlichen Einsartz ganz offensichtlich darin, Forderungen zu stellen, und andere dabei zu unterstützen, Forderungen zu stellen.
So lange niemand es wagt, gegen diejenigen, die es stets und immer so gut wie nur denkbar mit anderen meinen, unter Hinweis auf die Realität zu argumentieren, wird das so weiter gehen, wird derjenige, der hilt, und dafür Mittel einsetzt, für seine unvollkommene Hilfe noch angegangen von denen, die über die zur Verfügung stehenden Mittel hinaus fordern, dabei unweigerlich Hoffnungen schüren, die dann enttäuscht werden, um dann auch noch im gleichen Stil weiter zu machen, und nun Rechenschaft zu fordern.
Die Aufklärung, warum sich eine Frau mit einem kleinen Kind umgebracht hat, ist im nachhinein nicht immer zu leisten, schon gar nicht vom Landratsamt.
Hat es Hinweise auf eine Depression, auf eine suizidale Entwicklung gegeben, wäre zu fragen, ob der Frau geraten wurde, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Man bringt sich für gewöhnlich nicht aus dem Grund um, weil man nicht dort wohnt, wo man es vielleicht schöner hätte, das ist auch nicht die geeignete Hilfe bei einer depressiven oder suizidalen Entwicklung.
Die Antwort auf eine drohende Verschlechterung ist nicht, die Wohnung zu fordern, für die Person, sondern die Person einzuweisen.
Sich umzubringen wegen einer Wohnung ist keine Verzweiflungstat, die Abklärung obliegt hier, wenn denn die Situation erkannt wird, der Psychiatrie
Dem Manne ein Riesenlob. Endlich sagt mal einer was Sache ist. Diese selbsternannten Gutmenschen sind wohl die 7. Plage des AT.
»Landrat Münchberg wehrt sich gegen den Flüchtlingsrat«
Viele der »Gutmenschen-Zeitgenossen« sind entweder zu ignorant oder zu dämlich zu erkennen, daß so ganz langsam aber stetig die »Willkommens-Hysterie« kippt bzw. umschlägt. Es dürfte demnach nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die »Marktschreier« bei Fortsetzung ihres bisherigen »Geplärre«
1. aufs Maul und
2. zusammen mit ihrer »Klientel« Rück- und Begleit-Fahrkarten ohne Rückkehrerlaubnis erhalten.
Den »Plärrern« steht es dann frei, in ihren neuen heimatlichen Muselländern Sozialhilfe, Einzelwohnungen und weibliche, nein: gegenderte Gespiel-MäuserInnen usw. LAUTSTARK zu fordern. Ob sie die allerdings GLEICH oder erst nach einer EUNUCHISIERUNG bekommen sei dahingestellt. Bei uns könnten die Knalltüten dann jedenfalls keinen Schaden mehr anrichten, und wir wären sie endlich los.