Das Urteil gegen Sven Lau und das Grundgesetz
Der Sunnit Sven Lau ist in Deutschland zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden, weil er Anweisungen des Koran zum Heiligen Krieg ausgeführt hat. Daraus kann man Schlüsse ziehen.
Der Islam gehört also doch nicht zu Deutschland. Vor Gericht war zu entscheiden, ob der Koran oder das Strafgesetzbuch gilt. In der Stunde der Not hat sich das Gericht für das europäische, ursprünglich aus dem Christentum, dem römischen Recht und der Aufklärung gewachsene Rechtssystem entschieden. Die pauschale Bemerkung, daß der Islam zu Deutschland gehört, wie sie ein ehemaliger Bundespräsident geäußert hatte, ist von der Justiz mit fixem Schwung vom Tisch gewischt worden.
Der Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit steht noch auf dem Papier des Grundgesetzes. Wenn der Islam frei ausgeübt werden dürfte, müßte der Dschihad ganz legal sein. Ist er aber derzeit nicht, wie das Urteil illustriert. Das Urteil gegen Sven Lau kann in zwei Richtungen interpretiert werden:
- Die Religionsfreiheit gibt es vor Gericht nicht mehr.
- Der Islam ist rechtlich keine Religion, sondern ein konkurrierendes Rechtssystem
Zu 1: Als die Verfassungsväter die Religionsfreiheit ins Grundgesetz geschrieben hatten, spielte der Islam in Deutschland keine Rolle. Die Gründerväter gingen von Religionen aus, die mit dem tradierten Rechtssystem im Grundsatz kompatibel waren. Der Islam wurde nach seinem Auftauchen in Deutschland für unser Grundgesetz zu einer Herausforderung, weil er einige wichtige Grundrechte negiert, zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Meinungs- und Religionsfreiheit. Der Islam als Religion ist wegen seines Anspruchs geltendes Recht zu sein überall auf der Welt der wandelnde Verfassungskonflikt. Wenn man die Religionsfreiheit angesichts des Islams beíbehält, muß man andere Verfassungsgüter opfern, derzeit ist auch der Tierschutz im Gerede (der Autor war aus gutem Grund immer dagegen, dem Tierschutz Verfassungsrang zu geben). Wenn man den Islam als Religion deuten würde, so hätten die Richter mit dem Urteil gegen Lau die Religionsfreiheit beerdigt.
Zu 2: Die Richter haben den Islam offensichtlich als konkurrierendes Rechtssystem und nicht als Religion im tradierten Verständnis interpretiert. Alles andere wäre auch eine Beleidigung der Moslems. Sie legen ja großen Wert auf die Einheit von Religion und Recht. Nach islamischen Vorstellungen kann sich Recht nur aus den Äußerungen des Propheten herleiten und nicht aus den zugegebenermaßen verworrenen Gedanken der Kanzlerin oder anderer gewählter Politiker.
Das Urteil gegen Lau war sicher nicht das letzte Scharmützel zwischen der derzeitigen Rechtsordnung und den Rechtsvorstellungen des Propheten. Wir dürfen auf zukünftige Entscheidungen gespannt sein. Lau hatte sich offensichtlich darauf verlassen, daß der Islam als Religion anerkannt wird. Eine trügerische Annahme, wie die Entscheidung zeigt.
Einen interessanten Haken hat dieser Eintrag natürlich auch: Ein Grundrecht unserer Verfassung, nämlich den Schutz von Ehe und Familie, nehmen die Sunniten noch ernst. Im Gegensatz zur vergenderten Groko-Regierung. Da steht auch Herr Lau eher auf dem Boden des Grundgesetzes, als unsere Kanzlerin. Er hat ja auch fünf Kinder und weiß im Gegensatz zu Merkel was Familie überhaupt ist.
Nun ja…………….
Zitat :
1.Die Religionsfreiheit gibt es vor Gericht nicht mehr.
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Religionsfreiheit gibt es so nie, es gab immer nur die Freiheit des Bekenntnisses.
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Religionsfreiheit hiesse, dass Muslime die Scharia anwenden könnten, Frauen beschneiden dürften usw. Das wäre eben die Freiheit der Religion ……ihre Regeln auch gegen anders lautende Gesetze des Staates zu leben.
Es gäb folglich auch Regeln für Buddhisten, Scientologysten usw. usf.
Das Land würde faktisch unregierbar, denn jeder müsste in der Praxis wissen wie sein Gegenüber rechtlich gestellt ist.
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Die „Freiheit des Bekenntnisses“ aber sorgt dafür, dass jeder glauben kann was er möchte, ohne dafür bestraft zu werden.
Aber sie erlaubt keine Freiheit in der Ausübung der Religion.
Andernfalls könnte eine Urzeitsekte ja auch noch Menschenopfer darbringen, denn auch das wäre die Freiheit der Religion.
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Hier in der Schweiz gab es auch nie „Religionsfreiheit“, ja mit dem Bundestaat von 1849 wurden die Kirchen einmal mehr stark zurückgebunden.
Im Kanton Genf durften die Pfarrer und Pastoren im Alltagsleben nicht mal mehr die Soutane tragen, denn sie war ein religiöses Zeichen das verboten wurde weil es eben keine Religionsfreiheit gab, sondern nur die Freiheit des Bekenntnisses.
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Darum ist das Verbot von Minaretten in der Schweiz auch absolut zulässig, denn Religionsfreiheit die Minarette als äusseres Zeichen einer Moschee beinahe zwingen erforderlich machen würde, die gibt es hier nicht. An Mohammed glauben dürfen aber alle die möchten.
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Mein Grossvater hatte Schaffe und schächtete immer für die Juden in Zürich.
Es kam ein Rabiner und beaufsichtigte die korrekte Schächtung. Für Schafe benötigte man ein sauber geschliffenes Messer von genau festgelegter Länge. Man durfte dem Tier keine unnötigen Qualen bereiten. Er hatte so einen Klapptisch an den die Schafe gestellt wurden, man band sie fest und klappte den Tisch in die waagrechte.
Dann wurde geschnitten.
Das Schächten wurde, glaube schon um 1897, verboten.
Viele sagen das sein purer Antisemitismus gewesen. Natürlich dürfte das bei so manchem gedanklich mitgespielt haben, aber das Gesetz war möglich weil es keine Religionsfreiheit gab.
Mein Urgrossvater schächtete bis 1936 weiter……..(((-: denn seien wir ehrlich, zu einer Zeit als bzw. Pferde oft noch mittels Hammerschlag auf die Stirn erschlagen wurden, war ein Schächtverbot zweifelhaft.
In Deutschland heißt es:
„Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“.
Das gibt es tatsächlich in der Schweiz nicht. Stimmt. Das sind so die Feinheiten.
Ungestörte Religions“ausübung“ bedeutet aber immer noch keine Religions“freiheit“, sondern nur die Ausübung IM RAHMEN DER GESETZE.
Das ist nämlich ein eminent wichtiger Punkt bei der Sache.
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Aber klar, jedes Land formuliert es ein wenig anders.
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Gruss
Walter Roth
Sich in die sinnlos komplizierte Gedankenwelt der jüdischen Priesterschaft etwa vom 10. bis zum 6. vorchristlichen Jahrhundert hineinzuversetzen, ist im Nachhinein nicht leicht. Über Jahrhunderte versuchten sie herauszufinden, wie die Marktwirtschaft (Paradies) vom parasitären Gegenprinzip des Privatkapitalismus (Erbsünde) zu befreien ist, ohne der Lösung näher zu kommen. Dabei lebten sie selbst von der Erbsünde (Zinsumverteilung von der Arbeit zum Besitz) und mussten dem arbeitenden Volk irgendwelche Märchen erzählen, um die Arbeitsteilung und damit die gesamte Kultur aufrecht zu erhalten. Der psychologische Druck muss enorm gewesen sein. Um wie viel leichter haben es da die „modernen“ Priester, die schon lange nicht mehr wissen, was sie tun!
http://opium-des-volkes.blogspot.de/2014/11/jude-katholik-und-araber.html