Merkel bestellt, die Kommunen bezahlen
Ein anonymer Eintrag von WELT Online befaßte sich mit der freiwilligen Rückkehr von Asylbewerbern nach ihrer Heimat.
„Die freiwillige Reise zurück in das Heimatland wird von Deutschland finanziell gefördert. Entscheidet sich etwa eine fünfköpfige Familie vor Zustellung des negativen Asylbescheids zur Rückkehr, kann sie laut der „Süddeutschen“ rund 4200 Euro erhalten – zusätzlich zur Grundförderung. Dies beinhalte Reisekosten, ein Reisetaschengeld sowie eine einfache Starthilfe, die – je nach Land und Alter der Kinder – bei etwa 1000 bis 3000 Euro liegen kann.“
Lückenpresse mit Fake News. Richtig ist: Die Rückkehr wird vom Bund gefördert. Was die WELT-Presse absichtsvoll verschweigt: Die Rückkehr ist ansonsten eine Aufgabe, die auf die Kommunen abgedrückt wird. Und deren finanzielle Auswirkungen dort zu einem guten Teil kleben bleiben. Wenn man die Ausländer nicht wieder los wird, belasten sie die kommunalen Sozialsysteme. Wenn man sie ausschafft, hat man als Kommune keinen Rechtsanspruch, die Kosten ersetzt zu bekommen.
Interessant mal nachzurechnen, was die Rückkehr der Asylbewerber kosten wird. Nehmen wir mal an, daß für die fünfköpfige Familie wie im Artikel der WELT skizziert, etwa 6.000 € einschließlich des Flugs anfallen. Das sind 1.200 € pro Kopf. Die Rückkehr von 2 Millionen Asylanten würde nach dem Dreisatz also genau 2,4 Milliarden € kosten. Ein Klacks gegen die 28 Milliarden, die die Energiewende die Energieverbraucher jährlich kostet. Peanuts auch gegen die 40 Milliarden, die die Asylkrise Deutschland jedes Jahr an Kosten verursacht.
Sicher müßte man denen, die schon immer hier wohnten, aus Gründen der Gleichbehandlung auch 1.200 € pro Kopf zahlen wenn der Albtraum vorbei ist. Das wären noch einmal 100 Milliarden. Ebenfalls ein Butterbrot gegen die Kosten, die anfallen würden, wenn 2 Millionen überwiegend ungebildete Ausländer im Land bleiben würden. Denn es wurden uns Mitte 2015 von der dekadenten Lügenpresse Ärzte und Ingenieure versprochen. Jetzt haben wir statt den Leuten, die unsere Rente erarbeiten sollten, neben unnützen Kostgängern gewissenlose Rauschgifthändler und brutale Straßenräuber zu erdulden, die von der Justiz immer wieder auf uns Ureinwohner losgelassen werden. Selbst wenn sie schon dreimal ertappt wurden. Frau Merkels und des Herrn Gabriel Gäste. Weil auf die Eingangskontrolle völlig verzichtet wurde. Und weil die teils rauschgiftsüchtigen Bundestagsabgeordneten ihre Rauschgiftverkäufer mit allen verfahrensmäßig möglichen Mitteln vor Verfolgung schützen.
Interessant zu wissen, warum solche Nachrichten über die Kosten der freiwilligen Rückkehr über die „Alpenprawda“ (Süddeutsche Zeitung) ans Licht der Öffentlichkeit kommen. Ist die Bundesregierung nicht verpflichtet ihre Bürger über relevante Ausgaben im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit selbst zu unterrichten?
Auf „Netzpolitik“ kann man beispielsweise nachlesen: „Deutschlands Haushalt kann noch transparenter werden. Das ist das Ergebnis der internationalen Open Budget Survey (OBS) 2015 der International Budget Partnership. In der Rangliste der Haushaltstransparenz steht Deutschland hinter der Spitzengruppe um Neuseeland, Schweden und Südafrika sowie hinter Staaten wie Rumänien und Russland.“
Tatsächlich gibt es zur Förderung der freiwilligen Ausreise einen Irrgarten an Regelungen, den der Normale nicht versteht. Wo er angesichts der umständlichen Herangehensweise nur den Kopf schüttelt. Jedes Bundesland hat seine eigenen Anweisungen mit dem Chaos fertig zu werden.
In der Landesfördermittelrichtlinie Rheinland-Pfalz von 2015 heißt es beispielsweise, daß die Kommunen Fördermittel beantragen können, vorrangig aber Fördermittel im Rahmen des Rückkehrprogramms von Bund und Ländern „REAG und GARP“ beantragen sollen. Förderfähig sind Reisekosten, Reisebeihilfen, Rückkehrhilfen, Einsatz von Dolmetschern, die Erstellung ärztlicher Gutchten, ärztliche Begleitung, humanitäre Begleitmaßnahmen, Ausreiseberatung, und die Förderung von Personalkosten der Kommunen. Die Ausreichung von Fördermitteln richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Art und Umfang der Ausreiseförderung stehen im Ermessen der Kommune. Eine einzige Leitplanke gibt es: Dolmetscherkosten sollen 75 € pro Stunde incl. Reisekosten nicht überschreiten.
Auf Deutsch gesagt: Die Kommunen haben keinen Rechtsanspruch darauf, die Kosten ersetzt zu bekommen. Frau Dr. Merkel läßt Leute ins Land und die eh klammen Kommunen haben keinerlei Rechtssicherheit, was die Kosten betrifft. Wer schon einmal Förderanträge gestellt hat und die zugehörigen Verwendungsnachweise geliefert hat, weiß wie die Kommunen mit bürokratischen Regularien gezwiebelt werden. In der Regel kostet die Antragstellung mit Verwendungsnachweis etwa soviel wie die eigentliche Maßnahme: hier die Ausschaffung.
Berlin hat ein völlig veraltetes Rundschreiben vom Dezember 2006. Hier bleibt die Arbeit bei den Bezirksämtern hängen, die das Verfahren auf das inzwischen berühmt-berüchtigte „Lageso“ delegieren. Interessant ist das Verfahren der Auszahlung: Der Geldbetrag ist unmittelbar vor der Ausreise auszuzahlen. Wäre es nicht ein interessanter Vorschlag die Kohle im deutschen Konsulat in der Heimat zu übergeben?
Im Berliner Rundschreiben heißt es:
„Kosten zur Vorbereitung der Ausreise (insbes. Fahrtkosten zur Botschaft, zur Beratungsstelle und zum Abreiseort, Gebühren für Pässe und Visa oder Passersatzdokumente usw.) können im Rahmen des REAG nicht finanziert werden. Da aber die Rückkehrhilfen des REAG nur in Anspruch genommen werden können, wenn eine tatsächliche Ausreise erfolgt, diese jedoch nur möglich ist, wenn alle faktisch erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine effektive Rückkehrförderung nur gewährleistet werden, wenn im Einzelfall die für die Vorbereitung der Ausreise anfallenden Kosten aus Landesmitteln gedeckt werden. Andernfalls wäre eine schnelle Ausreise gefährdet mit der Folge, dass die betroffene Person ihre Rückkehr zumindest aufschiebt und mithin weiterhin als Leistungsempfänger nach dem AsylbLG auftritt. Die Übernahme von Kosten in Zusammenhang mit der Vorbereitung der Ausreise fördert also im Ergebnis die Entlastung der Bezirkshaushalte.“
Das typische Berliner Wirrwar, das sich durch alle Zweige der Verwaltung zieht. Es ist noch wie beim Hauptmann von Köpenick. Dieser bekam wegen fehlenden Papieren keine Arbeit, erhielt aber die Papiere nicht, weil er keine Arbeit nachweisen konnte. Alle Rückkehrer und „Weiterwanderer“ müssen zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens im Besitz einer Grenzübertrittsbescheinigung sowie gültiger Reisedokumente sein. Für bestimmte Zielstaaten kann auch ein EU-Passersatzdokument (EU-Laissez Passer) ausgestellt werden.
In allen deutschen Bundesländern werden Förderungen nur im Rahmen der Haushaltsmittel gewährt. Noch ein Einblick in die Programme REAG und GARP. REAG übernimmt die tatsächlichen Reisekosten, GARP die sogenannte Starthilfe. Letztere ist nach Ausreiseländern gestaffelt. Der Balkan bekommt etwas mehr als Afrika. Die Starthilfe beträgt 2016 je nach Alter und Zielland zwischen 150 und 500 € pro Person.
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