ARD und ZDF: abschalten!
In den meisten Quasselshows der letzten Zeit ging es um die Türkei. Auch gestern wieder: „Halbmond über Deutschland – wie viel Erdogan verträgt unser Land?“ hieß das Thema in Plasbergs „Hart aber fair“.
Zwei Propagandisten des Türkenpräsidenten standen drei Repräsentanten der Urbevölkerung gegenüber: Malu Dreyer (SPD), Jens Spahn (CDU) und Christoph Schwennicke, „Cicero“-Chef. Nur zur Information: Schwennickes vorherige Arbeitsstellen waren die versnobte Alpenprawda und der piekfeine arrogante SPIEGEL. Zwei sogenannte „Zeitungen“, die am Untergang Deutschlands arbeiten.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer hatte über alle vier Backen lachend am 25.02.2016 einen Besuch in der DITIB Eyüp Sultan Moschee in Wittlich absolviert, nachdem sie zuvor die DITIB Mevlana Moschee in Ludwigshafen besucht hatte. Sie verhandelte bis zum 04.08.2016 ernsthaft mit der türkischen Regierungsreligionsbehörde DITIB einen Staatsvertrag über Islamunterricht in Rheinland-Pfalz. Kaum hat sie sich davon endlich distanziert, taucht sie als Vertreter deutscher Interessen im Fernsehen auf. Welche Idioten laden denn beim Staatsfernsehen die Talkgäste ein? Hat sie der Plasberg noch alle?
Wenn von fünf Leuten zwei Erdogan-Propagandisten in den Talksesseln fläzen, fragt sich der verwunderte Zuschauer ohnehin, ob der türkische Bevölkerungsanteil schon 40 % beträgt. Oder warum statt zwei Regierungs-Türken nicht ein Kurde und ein Kemalist eingeladen wurden. Der kritische Journalist macht das doch so? Oder? Nur das stinkende zwangsfinanzierte Staatsfernsehen handelt nicht so und sendet bis zum Schlechtwerden Ankaras Regierungssicht.
Genauso das türkische Publikum in einer deutschen Sendung. Carin Pawlak vom Focus schreibt darüber: „Was außerdem bemerkenswert war? Es sitzen Claqueure in der ersten Reihe, die Äußerungen Herrn Yeneroglus heftig beklatschen – also etwa den unsinnigen Vergleich vom Putschversuch in der Türkei mit dem Umgang der RAF in Deutschland – und bei Einlassungen von Spahn und Schwennicke theatralisch die Augen verdrehen und dazu ostentativ höhnisch lachen.“
Das zeigt den Grad der Integration der von Ankara gesteuerten Berliner Jungtürken in das System der Murksel-Demokratur. Die Akzeptanz unserer westlichen Werte ist gleich Null. Wo ein Elfjähriger einen Kiezaufstand in Szene setzen kann – im Wedding – ist jeglicher Rest von Ordnung ohnehin vollständig zusammengebrochen.
Wenn die Türken das großstädtische Fernsehstudio bereits übernommen haben, wäre es da nicht an der Zeit, wenn die Sender mit ihren Shows nach Kleinkleckersdorf umziehen, wo es noch ein paar Deutsche gibt? Das zwangsfinanzierte Staatsfernsehen ist offensichtlich bereits vollständig in der Hand von Verbrechern und total islamisiert. Es bringt nur noch die Parolen der türkischen Regierung.
Bei sämtlichen Talkrunden der letzten Zeit wurden zwar reichlich Türken, aber keine Vertreter der AfD eingeladen, obwohl diese Partei gerade wegen ihrer Forderung nach geregelter Einwanderung bei letzten Wahlen von 12 bis 24 % der Bevölkerung gewählt wurde. So sieht Demokratie im zwangsfinanzierten öffentlich-unanständigen Rundfunk aus!
Der Türke Mustafa Yeneroglu sagte in die Runde, dank der deutschen Presse erkenne er sein Land nicht wieder. „Diese Entwicklung macht mir Angst.“ Dieses Angstgejammere hat er sich von den Grünen abgeguckt. Das ist propagandistischer Gefühlskitsch, aber keine Argumentation.
Ich erkenne im widerlichen elitären deutschen Zwangsfernsehen mein Land auch nicht wieder. Ich habe keine Angst, aber heftigen Ekel vor den Plasbergs, Wills und Kreischbergers. Diesen fetten und schädlichen Maden im öffentlich-rechtlichen Speck. Die beste Lösung: ARD und ZDF abschalten.
Schönen Gruß an die Zensur. Da werden sich Anetta und Heiko ärgern, wenn sie das lesen!
Hundert Prozent Zustimmung!
Wie man mit diesen Fremdbestimmten richtig umgeht hat die AfD gerade mitgeteilt:
Quelle: http://www.dasgelbeforum.net/mix_entry.php?id=411361&page=0&category=0&order=time&descasc=DESC
Autor/Zitierer: tradi
Zitat:
Stellungnahme der AfD zur „Berliner Erklärung“ (Verschärfung der Sicherheitsgesetze)
aus einer Infomail.
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Bundesinnenminister Thomas de Maizière und die CDU/CSU-Länder-Innenminister haben angesichts der terroristischen Bedrohung durch radikale Muslime eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze angekündigt. In einer sogenannten „Berliner Erklärung“ haben sie Medienberichten zufolge einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erarbeitet.
Zu fast allen Punkten der „Berliner Erklärung“ hat sich die AfD längst deutlich positioniert:
1. 15.000 „mehr“ Polizeibeamte zu fordern, offenbart das Scheitern der diversen sogenannten Polizeireformen in Bund und Ländern. Die Polizei ist in weiten Teilen Deutschlands kaputtgespart, die Korrektur dieser Fehlentwicklung zur Garantie der inneren Sicherheit ist zwar kurzfristig dringend notwendig, realistisch aber vor 2020 in keiner Weise umzusetzen. Es handelt sich um eine Schaufensterforderung.
2. Ermittlungen auch gegen Jugendliche sind nicht ausreichend. Die AfD fordert angesichts jugendlicher Intensivtäter eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre und eine konsequente Anwendung von Erwachsenenstrafrecht ab 18 Jahren.
3. Die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft ist eine Kernforderung der AfD, um Integrationshemmnisse zu beseitigen. Hier zeigt sich, dass die CDU bei den etablierten Parteien keinen politischen Partner hat, um ihre Forderungen durchzusetzen.. Konsequenter Weise müssten dann nicht nur Kämpfer extremistischer Organisationen ihre zweite Staatsbürgerschaft aufgeben, wie von der CDU gefordert, sondern alle! Insofern ist der Verweis auf extremistische Kämpfer Augenwischerei .
4. Die Abschiebung von Gefährdern ist schon jetzt nach §§ 53, 54 AufenthG möglich. Dies gilt insbesondere für sogenannte Hassprediger. Insofern ist diese Forderung die neuerliche Ankündigung der überfälligen Umsetzung geltenden deutschen Rechts. Es sagt alles, dass dies aus Unionskreisen bereits als neue Maßnahme für mehr Sicherheit propagiert wird.
5. Gleiches gilt für die Ankündigung, dass diejenigen, die sich ihrer Abschiebung widersetzen, ihr Bleiberecht verlieren sollen. Festzustellen ist, dass Abschiebungen nur stattfinden dürfen, sofern der Abzuschiebende kein Bleiberecht hat, und auch das geschieht viel zu selten. Hunderttausende abgelehnte Asylbewerber halten sich in Deutschland auf und wären unverzüglich abzuschieben.
6. Die Forderung nach dem Finanzierungsverbot von Moscheen durch extremistische Organisationen fällt in dieselbe Kategorie. Extremistische Organisationen gehören verboten, das Vermögen eingezogen; auch dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Innenminister. Die AfD fordert seit geraumer Zeit die Beendigung der Auslandsfinanzierung von Moscheen, was insbesondere die türkisch gelenkte Ditib und zahlreiche saudische Geldgeber von ihrer – auch politischen - Einflussnahme in Deutschland abschneiden würde.
7. Überraschend ist die Forderung nach einem Burkaverbot. Die AfD fordert auch dies seit langem, weil diese Verschleierung mit einer europäischen, freiheitlichen Individualgesellschaft nicht in Einklang zu bringen ist. Die CDU scheint darüber aber ohnehin zerstritten, der Vorstoß also mitnichten parteiintern abgestimmt.
8. Erschreckende Unkenntnis der CDU‐Innenminister über die Rechtslage offenbart die Forderung nach einer Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht. Schon jetzt sind auch Ärzte verpflichtet, Kenntnisse über schwerwiegende geplante Verbrechen den Behörden zu offenbaren. Eine entsprechende Regelung enthält § 138 StGB. Eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht ist daher unnötig.
9. Ob Vorratsdatenspeicherung geeignet ist, Terror wirksam zu bekämpfen, wird auch in Sicherheitskreisen bezweifelt.
Solange die massenhafte illegale Migration als Problemursache nicht durch Grenzschließung beendet wird, handelt es sich bei allen Maßnahmen im besten Fall um die Behandlung von Symptomen, nicht aber um Ursachenbekämpfung, die angesichts der sonst drohenden Konsequenzen für die innere Sicherheit, Bildung, finanzielle Stabilität und vor allem für den Erhalt der freiheitlichen Bürgergesellschaft zwingend geboten ist.Wer Millionen Afrikaner und Araber illegal nach Deutschland schleusen lässt, kann nicht erwarten, die importierten afrikanischen und arabischen Probleme mit den üblichen Mitteln des deutschen Konsens- und Wohlfühlstaates zu lösen.
Die AfD duldet keinen Rechtsbruch und fordert die Rückkehr zum Rechtsstaat seit 2013 konsequent ein. Das gilt für Migranten und Bürger ebenso wie es auch für die deutsche Bundesregierung selbstverständlich sein sollte.
Deshalb bekräftigen wir die wichtigsten Forderungen der AfD zur inneren Sicherheit:
1. Schließung der Grenzen für illegale Migranten und Beachtung von Art. 16a II GG
2. Abschiebung nicht aufenthaltsberechtigter Personen und Beendigung der Duldungspraxis
3. Abschiebung der rund 500 Gefährder in Deutschland und Identifizierung vieler Tausender weiterer durch den Verfassungsschutz
4. Herstellung der vollständigen personellen und technischen Ausstattung der Polizei
5. Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre und eine konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 Jahren
6. Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft
7. Auslandsfinanzierungsverbot für Moscheen
8. Verschleierungsverbot (Burka und Niqab) im öffentlichen Raum und im öffentlichen Dienst
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Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit
(Thomas Jefferson)
*Ende Zitat*
Volle Zustimmung !!!
Es stimmt nicht, dass „von Bundesland zu Bundesland 12 bis 24 % der Wahlberechtigten AfD“ wählen. Die Prozentzahlen beziehen sich auf die abgegebenen gültigen Stimmen, die Nichtwähler unter den Wahlberechtigten werden nicht berücksichtigt.
In Rheinland-Pfalz hat die AfD 2016 12,6% erreicht, die SPD als stärkste Partei 36,2% – Wahlbeteiligung 70%. Bezogen auf die Wahlberechtigten sind das AfD:8,7% – SPD:25,1% – Nichtwähler:29,6%.
In Sachsen-Anhalt hat die AfD 2016 24,3% erreicht, die CDU als stärkste Partei 29,8% – Wahlbeteiligung 61%. Bezogen auf die Wahlberechtigten sind das AfD:14,5% – CDU:17,8% – Nichtwähler:38,9%. Hier sind die Nichtwähler sogar stärker als AfD und CDU zusammen.
Für die AfD stimmten 2016 also 8,7% bis 14,5 % der Wahlberechtigten – für jeweils stärkste Partei aber nur max. 25%. Ein Anteil von 30% der Wahlberechtigten und aufwärts hat überhaupt nicht mitgemacht. Hätte die AfD 2016 auch diese nicht die „Blogparteien der Nationalen Front“ wählenden Wahlberechtigten überzeugt sie zu wählen, wäre sie die mit Abstand stärkste Partei geworden. Diese Aussage gilt allerdings auch für jede andere Partei – ebenso für Neugründungen.