Gilt in Köln die Unschuldsvermutung noch?
Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. So lautet Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Heute um 14 Uhr ist HOGESA. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) zeigte sich bereits um 8 Uhr entschlossen, „dieser Hogesa sehr wirkungsvoll mit Polizei entgegenzutreten“. Der Rechtsstaat könne es sich nicht bieten lassen, dass Kriminelle versuchen, sich die Straße zu eigen zu machen, sagte er im Deutschlandfunk.
Ich bin verwirrt! Kann mir irgendjemand erklären, wie das zusammenpaßt?
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