Asylbewerber sind nicht haftpflichtversichert
Die Augsburger Allgemeine berichtete am 30.09.2015 über einen leichten Verkehrsunfall: „Es war nicht Freitag, der 13., sondern der 18. und dennoch wird Lorena Mayr aus Stoffen diesen Tag so schnell nicht vergessen. Sie war auf der Kreisstraße zwischen Schwifting und Pürgen unterwegs, als plötzlich ein Radfahrer vom Reischer Talweg auf die Straße fuhr und gegen ihr Auto prallte. Der junge Mann, ein 28-jähriger Asylbewerber, wurde leicht verletzt, an Lorena Mayrs Auto entstand ein Schaden von rund 5000 Euro.“
Für Frau Mayr begann nun das große Suchen nach einer finanziellen Kompensation. Um es kurz zu machen, sie wird viel Zeit dabei ans Bein binden, aber niemand wird ihr helfen. Asylbewerber sind nämlich nicht haftpflichtversichert und der Staat duckt sich weg. Wenn nämlich ein Rechnungsprüfer auftaucht, ist die erste Frage an einen Beamten: „Waren Sie zu dieser Ausgabe verpflichtet?“
Selbst wenn Asylbewerber eine Haftpflicht hätten, würde das nicht immer helfen. Der Abschluß einer Haftpflichtversicherung greift nämlich nur, wenn kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Als zum Beispiel die beiden Autos der Familie Schilling und das Knie des Familienvorstands in Suhl im Heiligen Krieg mit Eisenstangen bearbeitet wurden lag klarer Vorsatz vor. Schillings wären auch bei Abschluß einer Haftpflicht für die Asylbewerber nicht entschädigt worden.
Sicher gibt es Ausnahmen. Einen Hund kann man auch haftpflichtversichern. Und es wird auch bei Vorsatz des Hundes gezahlt, allerdings nur, wenn das Herrchen/Frauchen keinen Vorsatz hatte und nicht grob fahrlässig war. Nun werden Menschenrechtsaktivisten zu Recht einwenden: Menschen kann man doch rechtlich nicht behandeln wie Tiere.
Der Familie Schilling konnte wenigstens ein klein wenig geholfen werden. Nachdem ein Vorstoß der AfD zur Entschädigung der Familie im Landtag gescheitert war, weil eben keine rechtliche Verpflichtung des Freistaats besteht, hatte die AfD Thüringen ein Spendenkonto eingerichtet, auf das bisher über 5.000 Euro eingegangen sind. Das deckt zwar nicht den Schaden ab, ist aber zumindest moralisch eine Aufmunterung. Bei den ersten Fällen von Ausländergewalt kann so etwas funktionieren, auf die Dauer wird die Einwerbung von Spenden immer weniger bringen.
In den beiden oben genannten Beispielen waren Deutsche die Opfer. In der Lagerpraxis treten die meisten Schäden jedoch bei Kämpfen der Ausländer untereinander auf. Viele Wunden müssen genäht werden und viele untergegangene persönliche Sachen bleiben dabei unersetzt, auch wenn es die wenigen Sachen sind, die von zu Hause mitgenommen wurden. Die Kostenübernahme ist und bleibt ein Zankapfel, weil jeder Schaden letztlich aus dem laufenden Nettoprodukt der Volkswirtschaft gedeckt werden muß. Ob der Einzelne massiv geschädigt wird oder der Schaden über eine Versicherung breitgeschmiert wird, immer schlägt derselbe volkswirtschaftliche Gesamtverlust zu Buche.
Bei geschätzt drei Millionen frisch Zugereisten am Jahresende sollte Bundeskanzler Frau Dr. Merkel sich etwas einfallen lassen. Mit und ohne Vorsatz ist statistisch mit zahlreichen Schadensfällen zu rechnen. Ein großzügiges und unbürokratisches Entschädigungsverfahren sollte so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden, genauso wie eine Verdoppelung der Polizeistärke, wenn die Stimmung an der Asylfront nicht völlig kippen soll.
Die Definition von zu entschädigenden Bürgerkriegsereignissen, wie sie jetzt in vielen Unterkünften zu verzeichnen sind, ist schwierig, weil eine große Mannigfaltigkeit von Vorfällen und der Einfallsreichtum der verschiedenen Kulturen eine kurze zusammenfassende Charakterisierung erschweren. Im April 1992 traf sich die deutsche Versicherungswirtschaft in Öhningen zu einem Symposium über die Versicherung von Kriegsschäden und Bürgerkriegsschäden. Die Diskussion zeigte, daß die Herstellung einer handhabbaren Versicherungvorschrift nicht einfach ist, weil es so viele Meinungen zur Kriegs- und Bürgerkriegsdefinition gab, als Teilnehmer. Dasselbe Problem würde bei der Erschaffung einer staatlichen Verwaltungsvorschrift auch auftreten. Aber durch diese juristischen Niederungen muß Frau Dr. Merkel jetzt durch. Wer „Ja“ zur Einwanderung sagt, muß auch zur Entschädigung der Opfer stehen.
Asylbewerbern ist die Lockerung der Residenzpflicht zugebilligt worden. Da Endaufnahmeeinrichtungen in der Regel nicht in der Mitte der Ortschaften angesiedelt sind, sorgen die Sozialämter für Beweglichkeit. Die Asylanten bekommen Fahrräder geschenkt. Nun sind die Asylanten nicht immer an den Rechtsverkehr gewöhnt, das ist schon gefährlich genug, sie sprechen auch nicht unsere Srache. Verkehrshinweise und Schilder, abgesehen von STOP, werden nicht verstanden. Wer einen Führerschein in letzter Zeit gemacht hat, kann ein Liedchen von deutschen Verkehrsregeln und der damit verbundenen Komplexität singen. Wer solche Menschen zu Verkehrsteilnehmern macht, kann auch Kleinkinder ohne Aufsicht am Verkehr teilnehmen lassen. Das ist auch eine Art von Menschenverachtung, nur um die Ecke gedacht. Haften sollte der, der diese Situationen herbeiführt allemal. Schauen sie mal in ihre Versicherungspolice, welche Summen dort genannt sind. Können die Sozialämter für n Flüchtlinge in dieser Höhe haften? Ich denke nicht. Das ist Gewissenlos dazu!