Pendler in der Schere
Nach Informationen der „Welt“ ist 2014 der Durchschnittspreis der hierzulande verkauften neuen Pkw auf 27.189 Euro gestiegen. Damit lag der Listenpreis um 625 Euro oder 2,3 Prozent höher als im Jahr zuvor. Autoexperten der Universität Duisburg-Essen haben errechnet, dass die Deutschen 1980 im Schnitt umgerechnet 8.420 Euro für einen Neuwagen ausgegeben haben, im Jahr 2000 waren es bereits 20.410 Euro.
Die jährliche Teuerung nach den Zahlen der Uni Duisburg-Essen betrug also von 1980 bis 2014 genau 3,41 %.
Nun kann man die Teuerung bei Fahrzeugen nur eingeschränkt messen, weil sie technisch immer weiter entwickelt werden. Es ist nicht der Autokunde, sondern die Industrie und der Vertrieb, die ständig Neuerungen aufdrängeln, die kein Mensch braucht. Wer benötigt zum Beispiel einen elektrischen Fensterheber? Dahinter steckt ein Motörchen, das vorzeitig kaputt gehen und das Leben des Fahrzeugs verkürzen kann.
Die Anschaffungskosten sind bei einem Auto immer noch die bestimmenden Kosten, auch wenn das Benzin und die Versicherung immer teurer werden. Und wenn man die Anschaffungskosten auf die Nutzungszeit verteilt, ist die zu erwartende Lebensdauer des Fahrzeugs bzw. die zu erwartende Gesamtkilometerleistung entscheidend für die Kosten pro Kilometer.
Wenn man also die Anschaffungskosten von 27.189 € auf eine gedachte Gesamtfahrleistung von 300.000 km aufteilt, ergeben sich 9,1 Cent pro Kilometer. Fährt der Wagen dagegen nur 200.000 km und ist zusätzlich noch reparaturanfällig, so werden schnell 15 Cent und mehr pro km erreicht.
Noch schlechter ist der Kilometerpreis, wenn man den Wagen nur 20.000 km fährt und ihn nach zwei Jahren für zwei Drittel vom Neupreis verkauft: 27.189 € / 3 / 20.000 = 0,45 € pro km.
Kraftstoffkosten zum Vergleich: Bei 8 l Diesel für 100 km und einem Dieselpreis von 1,10 €/l verfährt man 8,8 Cent pro km.
Diese Kilometerkosten sind für Pendler entscheidend. Die Gesamtkosten des Fahrzeugs einschließlich Versicherung, Werkstatt und Steuer sollten nämlich die Pendlerpauschale nicht überschreiten. Ab 1955 gab es die Pauschale bis zu 40 Kilometern Entfernung. Sie betrug 50 Pfennige für den Kraftwagen. Bei den damaligen Kfz- und Benzinpreisen konnte man ohne weiteres damit zurechtkommen. Ganz uneigennützig war der Staat natürlich nicht, wenn er diese Werbungskosten anerkannte. Viele Landwirte gaben ihre schlecht gehenden Landwirtschaften auf und arbeiteten bei Unternehmen, in denen sie mehr Steuern und Abgaben zahlten, als vorher. Die Berücksichtigung der An- und Abreise zum Betrieb erleichterte die Entscheidung dazu.
Ab 1971 wurden für den gefahrenen Kilometer 36 Pfennige angesetzt, die Obergrenze der Entfernung entfiel. 1990 betrug die Pauschale schon 50 Pfennige und 2001 70 Pfennig. Seit 2009 gelten nach vielem steuerlichen Hin und Her 0,30 € pro km.
Die Fahrzeuge und der Kraftstoff sind immer teurer geworden und die Pendlerpauschale ist eigentlich gleich geblieben. Der Fahrzeugnutzer kommt zunehmend in die Schere zwischen den tatsächlichen Kosten und der Pauschale.
Da helfen nur noch überlange Nutzungsdauern der Fahrzeuge und hohe Laufleistungen. Das erschwert der Staat wiederum mit Abgasnormen, Umweltzonen und Strafsteuern für Altfahrzeuge. Der arbeitende Mensch steht wirklich nicht mehr im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses.
Eine alte DDR-Anekdote paßt: Der Lehrer fragt Fritzchen, welches Tier sich am besten an die DDR angepaßt hätte. Fritzchen: „Die Fliege: Sie fliegt ohne Benzin und scheißt auf die Karosse!“
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