Wasserdichte Stundenbögen
Bundesministerin Nahles will ab dem neuen Jahr ganz genau wissen, wie lange jeder arbeitet. Wenn die Arbeitswelt noch die gleiche wäre wie in einer Fabrik des 19. Jahrhunderts, dann wären diese Dokumentationspflichten zur Arbeitszeit leicht zu meistern. Alle kamen zur gleichen Zeit, alle machten gemeinsam Pause und alle verließen den Betrieb gemeinsam. Und dann begann die nächste Schicht. Schon damals hätte man in der Landwirtschaft große Probleme mit der Arbeitszeiterfassung der Knechte gehabt, die sich irgendwo auf dem Acker tummelten. Oft nicht in Gruppen, sondern alleine mit dem Pferd oder dem Ochsengespann hinter dem Pflug. Oder wer hätte gar den Schäfer oder den Schweinehirten kontrollieren können? Und die Sennerin hoch droben auf der Alm?
Die meisten Betriebe haben heute flexible Arbeitszeiten, die über Stechuhren, elektronische Erfassungssysteme mit Chipkarten oder Stundenbögen dokumentiert werden. Auf Stundenbögen muß man täglich seine Ankunfts- und Abgangszeit eintragen. Jeder Praktiker weiß, daß es viele Arbeitnehmer gibt, die den Stundenbogen nur wöchentlich ausfüllen, also nicht exakt. Wirklich problematisch sind die vielen Arbeitnehmer mit wechselnden Arbeitsorten. Es sind Handwerker und Monteure mit kleineren Baustellen, wo sie wenige Tage alleine oder zu zweit arbeiten, ohne daß der Chef genau weiß, wann Feierabend ist. Es sind Bauleiter, Mitarbeiter mit Kundenbesuchen, Kraftfahrer und Fensterputzer. Bei all diesen Außendienstlern wird der Chef nie genau wissen was los ist. Er hat keine andere Wahl als ein Zeitlimit nach Erfahrungswerten vorzugeben und ansonsten das genaue Wissen über die Istzeit dem lieben Gott zu überlassen.
Nach der Mindestlohndokumentationspflichten-Einschränkungs-Verordnung (MiLodokEV) der Bundesregierung muß der Unternehmer ab dem ersten Januar im Baugewerbe, im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe, im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, im Schaustellergewerbe, bei Unternehmen der Forstwirtschaft, im Gebäudereinigungsgewerbe, bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen und in der Fleischwirtschaft sowie bei geringfügiger Beschäftigung Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufbewahren. Und zwar bei allen Löhnen ab knapp 3.000 €.
Wie bereits dargetan, außerhalb der Betriebsgrundstücke muß sich der Chef auf die Mitarbeiter verlassen. Gerade in handwerklichen Berufen arbeiten jedoch keine Schriftsteller. Die Qualität von Aufzeichnungen läßt erfahrungsgemäß zu wünschen übrig. Im schriftlichen Verkehr sind manche gewerblichen Mitarbeiter wirklich wortkarg.
Kürzlich verlangte ein Unternehmer von seinem Polier Bautagebücher ausgehändigt zu bekommen. Er wurde Woche um Woche vertröstet. Durch Zufall kam er an einem Müllhaufen vorbei, wo ein Bauwagen ausgeleert worden war. Er sah hin und fand die begehrten Bautagebücher. Am nächsten Montag zeigte er die Tagebücher triumphierend seinem Polier: „Weißt du wo ich die gefunden habe?“
Viele Mitarbeiter, aber auch viele Chefs sind Schlampen. Verantwortung gegenüber der Behörde – seltsamerweise ist für die Kontrolle der Arbeitszeit die Zollbehörde zuständig – trägt allein der Unternehmer. Und Fehler können teuer werden. Nun gibt es natürlich keine unlösbaren Schwierigkeiten. Unternehmer wird man ja um Probleme zu lösen, und nicht um welche zu machen. Man kann jemanden einstellen, der rumreist und die Führung der Stundenbögen ständig kontrolliert. Das ist natürlich teuer und verbessert das Betriebsklima nicht. Man kann viele Außerhalb-Arbeiten auf kleineren Bau- und Arbeitsstellen aus dem Betrieb herauslösen und durch selbständige Nachauftragnehmer erledigen lassen. Hier sind wiederum Besonderheiten der Scheinselbständigkeit zu beachten. Man kann aber auch einfach alle Leute entlassen und den Betrieb als Familienbetrieb oder Einzelfirma weiterführen. Viele Handwerker und Baufirmen machen das schon seit geraumer Zeit so. Es ist ja nicht nur der Mindestlohn, sondern die Bürokratie insgesamt, die kompliziert ist und eine teure und nervige Buchhaltung erfordert. Man kann sich die Zeitbuchhaltung sparen, und noch viel mehr, wenn man keine Mitarbeiter hat.
Arbeitsplätze werden dadurch nicht vernichtet. Das Auftragsvolumen wird ja nicht kleiner, nur weil sich eine größere Zahl kleinerer Betriebe dieses Volumen teilt. Viele ehemalige Arbeitnehmer, die sich selbstständig gemacht haben, bereuen das nicht. Man kann sich als Selbständiger die Zeit besser einteilen und alles richtig und besser machen, wofür der Chef früher kein Auge hatte. Allerdings muß man als Unternehmer ein vorbildliches Eheleben führen. Bei Ehescheidungen kommen nämlich immer Sachen hoch, die das Finanzamt besser nicht weiß…
Noch einmal zurück zu Stundenbögen und Co: Es reicht natürlich nicht, irgendwelche Zettel nach Gefühl auszufüllen. Die Übereinstimmung mit anderen Dokumenten wie Fahrtenbüchern, Erfassungssystemen für die LKW-Lenkzeit, Rechnungen, Lieferscheinen und Bautagebüchern wird von professionellen Kontrolleuren penibel geprüft. Auf Tankquittungen steht die genaue Uhrzeit, genauso auf Belegen, wenn im Baumarkt noch schnell etwas eingekauft wird. Die nachträgliche Herstellung von Arbeitszeitaufzeichnungen, welche dem strengen Auge des Prüfers auch standhalten, verlangt viel Umsicht.
Die Zeiterfassung war immer schon ein heikles Thema. Eine uralte Anekdote aus den 70er Jahren behandelte das so: Der Vater ermahnt seinen Sohn zu mehr Fleiß. „Ich habe in meiner Jugend neben der Arbeit noch viel im Haushalt und im Garten geschafft.“ Der Sohn: „Ja, damals gab es noch keine Stechuhren!“
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