EU-Parlament stimmt gegen Roaming-Gebühren und für Netzneutralität
Heise online berichtet, daß das Europaparlament einige schwammige Formulierungen der Kommissarin Kroes aus dem Regulierungspaket zum Telekommunikationsmarkt entfernt hat. In dem geänderten Text würde Netzneutralität klar als Grundsatz definiert, wonach „der gesamte Internetverkehr gleich und ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Störung unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung behandelt wird“.
Verfügbarkeit oder Qualität des offenen Netzes dürfen nicht beeinträchtigt werden. Wenden Provider Instrumente fürs Netzwerkmanagement an, was unter strengen Voraussetzungen erlaubt wird, müssen sie Endnutzern „vollständige Informationen“ darüber bereitstellen.
Das Netzwerkmanagement muss „transparent, nicht diskriminierend, verhältnismäßig und erforderlich sein“, willkürliche Blockaden, das Verlangsamen oder Verschlechtern des Netzverkehrs wird untersagt. Unbelassen bleibt es Anbietern von Zugangsdiensten, mit Endnutzern Vereinbarungen zu treffen, mit denen Datenvolumina oder -geschwindigkeiten begrenzt werden können.
Einig waren sich Kommission und Abgeordnete, dass die Roaming-Gebühren rasch fallen sollen. Das Parlament hat den Mobilfunkern nun bis Mitte Dezember 2015 Zeit gegeben, die Vermittlungsentgelte verbindlich abzuschaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die Anbieter „Fair-Use-Klauseln“ schaffen, sodass Verbraucher ihr Nutzungsverhalten im Inland auch bei regelmäßigen Reisen innerhalb der EU beibehalten können. Zudem sollen weitere Funkfrequenzen für die mobile Breitbandversorgung freigegeben sowie Lizenzinhabern eine flexiblere Nutzung des Spektrums erlaubt werden.
Die schlechte Nachricht: Das EU-Parlament hat nicht viel zu sagen. Der Verordnungsentwurf bedarf noch der Zustimmung des EU-Rates. Eine Einigung mit dem Ministergremium soll eine der Hauptprioritäten des neuen Parlaments nach der Europawahl im Mai bilden. Ein weiterer Zweifel bleibt: Wer hält sich in der EU an Abmachungen und Verträge?
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