Kommunalabgaben in der Spitzengruppe der Inflationstreiber

Kommunale Abgaben sind im Warenkorb der Inflationsberechnung nicht enthalten. Trotzdem müssen sie alle Hausbesitzer zahlen und über den Umweg der Mietnebenkosten auch die Mieter.

Für mein Grundstück im Kreis Weimarer Land, Freistaat Thüringen habe ich die Aufwendungen für 1992 und 2012 gegenübergestellt. Sie ist repräsentativ, da Gebührenordnungen und Steuersätze für alle Hauseigentümer gelten. In der folgenden Aufstellung wurden die Müllgebühr, die Kehrgebühr, die Grundsteuer B und die Wasser- und Abwassergebühr eingestellt, also alle Leistungen, die man nicht selber organisieren darf und die man auch nicht einsparen kann.

1992 in DM

2012 in EUR

Müllgebühr 3 Personen

212,87

206,20

Rauchfangkehrer

43,60

52,44

Grundsteuer B

71,40

131,91

Abwasser nur Grundgebühr

0,00

60,00

Wasser nur Grundgebühr

240,00

173,34

Summe

567,87

623,89

Zur Erklärung: 1992 war der Abwasserverband noch in der Entstehungsphase, genauso wie die Gebührensatzung. Geklärt wurde das Abwasser damals wie heute nicht. Ich habe nur die verbrauchsunabhängige Abwassergebühr eingestellt. Die verbrauchsabhängige Komponente kann man ja beeinflussen. Dasselbe gilt für das Wasser. Nur der Grundpreis wurde eingestellt. Bei der Grundsteuer gab es 1992 nur vorläufige Werte. Inzwischen hat das Finanzamt die Einheitswerte überarbeitet. Der Müll wurde 1992 noch auf die Mülldeponie gebracht und nicht verbrannt. Mit der Verbrennung haben sich die Kosten drastisch erhöht.

1992 betrug die Summe dieser kommunalen Abgaben umgerechnet 290,50 €, 2012 waren es 623,89 €. Im Zeitraum von 20 Jahren beträgt die durchschnittliche jährliche Teuerung im Bereich der kommunalen Grundstückslasten 3,9 %.

Die prozentuale Belastung gemessen am Bruttoentgelt ist gestiegen, da das Bruttoeinkommen nicht um 3,9 % pro Jahr mitgewachsen ist.

1992 in DM pro Jahr

2012 in € pro Jahr

Bruttodurchschnittseinkommen

46.820,-

32.446,-

Kommunale Abgaben

568,-

624,-

Anteil am Bruttoeinkommen

1,2 %

1,9 %

Für Kleinverdiener ist der Prozentsatz vom Bruttoentgelt natürlich höher. Für den Durchschnittsverdiener ist der Anteil in 20 Jahren von 1,2 % auf 1,9 % gestiegen. Eine Belastung, die man nicht unter „ferner liefen“ verbuchen und im Warenkorb einfach wegdrücken kann.

Die kommunalen Gebühren gehören zusammen mit den Energieentgelten offensichtlich zur Spitzengruppe der Inflationstreiber.