CDU will Sachleistungen für Asylbewerber – oder auch nicht
„Der seltsame Fall des Dr. Jekyll und Mr. Hyde“ ist eine Novelle des Schriftstellers Robert Louis Stevenson aus dem Jahr 1886. Sie sei eine der berühmtesten Ausformungen des Doppelgängermotivs in der Weltliteratur, behauptet Wikipedia, um Jekyll und Hyde wie folgt zu charakterisieren:
Dr. Henry Jekyll
Der gutherzige Arzt ist hoch angesehen und erfolgreich, doch sein Testament gibt Rätsel auf. Sein Interesse an Edward Hyde ist mehr als widersprüchlich. In seiner Jugend hatte er einen Hang zu Lastern. Am Ende des Romans „stirbt“ er, indem er verschwindet.
Mr. Edward Hyde
Mr. Hyde ist der furchteinflößende, vermeintliche Freund von Dr. Jekyll. Er ist sehr aufbrausend und ungezügelt. Nach einem Mord verschwindet er plötzlich. Als er aufgespürt wird, begeht er Selbstmord. Es stellt sich heraus, dass Hyde der isolierte böse Teil von Jekylls Persönlichkeit war. Offenbar litt Jekyll an einer substanzinduzierten Persönlichkeitsstörung, da Hyde, sich offenbar wie ein Gefangener fühlend, ihm in seiner Frustration manche Streiche spielte: Er kritzelte in Jekylls Handschrift Gotteslästerungen, verbrannte wertvolle Briefe und vernichtete das Porträt seines Vaters.
Solch paranoides Doppelgängertum hat sich nun auch in der Persönlichkeit von Mike Mohring, seines Zeichens Fraktionsvorsitzender der CDU in Thüringen und im Weimarer Land eingenistet und offenbart. Im Landtag ist er Mr. Hyde, im Kreistag Dr. Jekyll.
Die Thüringer AfD hatte im Landtag am 24.10.2018 einen Antrag bezüglich der Sachleistungen für Asylbewerber gestellt, welcher als Drucksache 6/6305 registriert wurde:
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,
1. dass sowohl der „notwendige Bedarf“ als auch der „notwendige persönliche Bedarf“ im Sinne des § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ausschließlich in Form von Sachleistungen gedeckt werden;
2. dass durch eine Änderung des § 2 Abs. 1 AsylbLG die umfangrei¬cheren Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch auf die Leistungsberechtigten erst dann entsprechende Anwendung fin¬den, wenn diese sich 48 Monate ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufgehalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.
Sachleistungen hatten in Thüringen eine lange Tradition, insbesondere die Landräte Münchberg (Weimarer Land) und Schweinsburg (Greiz) verfolgten diese Praxis erfolgreich und überzeugt. Bis sie es nicht mehr durften.
Nun ist es interessant zu verfolgen, wie die Thüringer CDU (Fraktionsvorsitzender Mike Mohring) im Landtag mit dem AfD-Antrag umging. Ans Pult geschickt wurde in der Plenarsitzung vom 7. bis 9. November 2018 der Parteisoldat Christian Herrgott. Auf der Webseite der CDU-Fraktion steht unter der Überschrift: „Der AfD fehlt der Blick für die Praxis“:
„Die vorliegende Ausfertigung bezeichnete der Abgeordnete Herrgott als „blumig, aber wenig originell“. Der Antrag der AfD zielte darauf ab, den notwendigen Bedarf von Asylbewerbern ausschließlich in Form von Sachleistungen zu decken. Asylbewerber sollten erst nach 48 – statt bislang nach 15 Monaten – Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch, also das Existenzminimum auf Sozialhilfeniveau, erhalten. Die 15-monatige Frist entspricht jedoch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Abgeordnete Herrgott betonte, dass der Gesetzgeber bewusst eine Wahlentscheidung zwischen Sach- und Geldleistungen vorsehe. Der AfD fehle der Blick in die Praxis, der Bedingungen vor Ort. Der Verwaltungsaufwand bei einer Anwendung des Sachleistungsprinzips sei oftmals nicht lohnend. Überdies führe der Antrag der AfD nur zu einer „Symptombekämpfung“.
Diese „Symptombekämpfung“ hat sich nachdem nur viermal Vollmond und Neumond gewechselt haben, und der Hahn dreimal gekräht hat die CDU selbst zu eigen gemacht, denn es drohen Wahlkämpfe. Mohring ist nicht nur Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag, sondern hat – wie es sich für einen Hans-Dampf-in-allen-Gassen gehört – dieselbe Funktion auch im Kreistag Weimarer Land. In der CDU-Vorlage des Kreistags (Vorlage 35/1/2019) heißt es:
„Die Landrätin wird gebeten, sich bei der Landesregierung für die Umsetzung des Sachleistungsprinzips in Verbindung mit der Errichtung eines Ankerzentrums und einer zentralen Ausländerbehörde mit ausreichend dimensionierter Abschiebestelle und einer ausreichenden Anzahl von Abschiebehaftplätzen einzusetzen. Begründung: Das im Weimarer Land über viele Jahre praktizierte Sachleistungsprinzip statt Bargeldauszahlung für Asylbewerber hat sich bewährt. (…)“
Also fehlt der AfD der Blick für die Praxis nun doch nicht?
Die Fraktionsprecherin der Linken, Gudrun Kittel, ist auch nicht auf der Wurschtsuppe dahergeschwommen. Sie schmierte Mohring in ihrer Kreistagsreplik seine Reaktion auf den AfD-Vorstoß im Landtag aufs Butterbrot. Nicht ohne Häme. Wenn die Landrätin Schmidt-Rose im Auftrag des Kreistags bei der RRG-Landesregierung intervenieren wird, so kann ich mir vorstellen, daß die Landesregierung die CDU in ebenjenen Schnüren verheddern wird, die sie sich im Landtag selbst gelegt hat.
Die AfD-Kreistagsmitglieder haben dem Antrag der CDU zugestimmt, um der Landrätin Schmidt-Rose (CDU) den peinlichen und wenig erfolgversprechenden Gang nach Erfurt nicht zu ersparen.
Der CDU-Antrag wurde mit der äußerst knappen Mehrheit von 18 zu 17 Stimmen angenommen. Natürlich kam es zu rotgrünen Beschwerden, daß falsch ausgezählt worden sei, und die Abstimmung wurde wiederholt. Im zweiten Versuch waren es 20 zu 17 Stimmen. Neben CDU und AfD hatten auch die FDP und ein freier Wähler zugestimmt.
Auf dem Weg vom Parkhaus zur Tagungsstätte des Kreistags mußte ich über den Apollschen Marktplatz laufen. Da saßen zwei betrunkene Merkelgäste, mit denen man Kinder hätte erschrecken können. Was den Erwerb von Rauschgift betrifft, da wären Sachleistungen nicht schlecht. Bier bekommen die Asylanten jedoch auch mit Wertmarken, Das ist ja ein respaktables Genußmittel – wenn man es nicht übertreibt. Ein absolutes Patentrezept ist die Sachleistung also auch nicht.
Es ist Wahlkampf. Die CDU versucht die AfD zu kopieren. Aber sie ist nun mal nicht das Original.
jetzt stellt sich natürlich die Frage, wenn sich das tatsächlich bewehrt hat warum richtet man dann nicht in Afrika Schreibstuben ein und überträgt den jeweiligen UN NGOs das Tafelgeschäft der Sachleistungen.Den deutschen Pass können die ja eh bekommen,bekommt ja jeder,somit können diese Menschen gleich nach dem Empfang ihre Felder bestellen oder wieder Jäger und Sammler spielen oder ihre Mohnfelder anritzen.
Offensichtlich muss man die Mechanismen des Finanzsystem verstehen um zu begreifen warum ohne tatsächlicher Arbeit Menschen hier her gelockt werden.